Wie schreibe ich eine Rechnung? Wenn Sie gesetzeskonform eine Rechnung erstellen möchten, sind Sie hier genau richtig. Erfahren Sie hier, mit welchen Bausteinen eine korrekte Rechnung zusammengesetzt wird.
Der Ton macht die Musik
Sie adressieren die Rechnung nicht nur an den Rechnungsempfänger, sondern geben auch Rechenschaft gegenüber dem Staat ab. Denn dieser prüft im Fall des Falles Ihr Unternehmen und jede einzelne Rechnung wird bei einer Steuerprüfung unter die Lupe genommen. Schreiben Sie daher sachlich und professionell. Hier geht es schließlich um Geschäfte, die wenig Raum für Ausschweifungen lassen. Holen Sie sich einfach Inspiration aus unserer Rubrik “Musterrechnungen” zur Tonalität und Textbausteinen, die Ihre Rechnungen formen.
Wie schreibe ich eine Rechnung? Folgende 8 Bestandteile sind ein Muss:
Auch hier gilt es: Bewegen Sie sich innerhalb der Norm, weil ein Fehlen des ein oder anderen Punktes kann zu saftigen Nachzahlungen kommen bzw. zu einer Stornierung führen. Sehen Sie hier die 8 Bestandteile einer Rechnung, am Beispiel eines Fitnesstrainers:
- Name und Anschrift des Leistenden
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
- Ausstellungsdatum.
- Tag der Leistungen.
- UID-Nummer des Empfängers (Ust-Id-Nummer des Empfängers).
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- Beschreibung der Leistung (Art und Umfang).
- Entgelt für die Lieferung/Leistung.
- Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld.
- Steuerbetrag (und Entgelt – netto)*.
- Kontodaten und UID-Nummer des Rechnungsstellers.
Folgende Regelung gelten noch:
Kleinbetragsrechnung
Wenn er Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer 400 Euro nicht übersteigt, kann eine Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden, die nur folgende Elemente aufweisen muss:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der
Leistungen - Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- Steuersatz
- Ausstellungsdatum
Reverse Charge
Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen geht die Steuerschuld vom Leistenden zum Empfänger über. Lesen Sie den ganzen Artikel hier.
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