Im Gegensatz zu Privatpersonen bleiben Unternehmer durch den Vorsteuerabzug von der Umsatzsteuer verschont – diese gilt schließlich nur für Endverbraucher. Lesen Sie hier, wer in Österreich genau vorsteuerabzugsberechtigt ist und welche Ausnahmeregelungen es gibt.
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt in Österreich?
Folgenden gesetzlichen Anforderungen sind zu erfüllen:
- Der Umsatz der Lieferung bzw. Leistung wurde im Inland getätigt.
- Dieser wurde durch eine gesetzeskonforme Rechnung verrechnet.
- Die Zahlung ist bei Istversteuern bereits erfolgt.
Bei Teil- bzw. Anzahlungen gilt der Vorsteuerabzug ebenso. Voraussetzung ist auch hier, dass eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt wurde. Auch bei Einfuhren aus Drittländern (Einfuhrumsatzsteuer), innergemeinschaftlichen Erwerben oder beim Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge) kann die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Wenn Sie Geschäfte in anderen EU-Mitgliedstaaten abwickeln, können Sie das Vorsteuererstattungsverfahren über FinanzOnline einreichen.
Ausnahmeregelung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
Unechte steuerbefreite Unternehmer erhalten kein Recht, die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Darunter fallen:
- Geld- und Bankumsätze
- Grundstücksverkäufe
- Leistungen von Versicherungsvertretern
- Ärztliche Leistungen
- Umsätze der Kleinunternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Wobei Kleinunternehmer die Option haben, durch einen Antrag zur Regelbesteuerung die Vorsteuer geltend zu machen.)
Für den Kauf eines Firmenwagens (PKW, Kombi, auch Motorrad) ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Vorsteuerabzug / Vorschriftsgemäße Rechnung: Bundesministerium für Finanzen
Allgemeines zum Vorsteuerabzug: Unternehmensservice Portal des Bundelskanzleramtes
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