Sie sind selbständig tätig und wollen Ihre Anschaffungen von der Steuer absetzen? Wir sagen Ihnen, bei welchen Waren dies möglich ist und zeigen Ihnen, wie Sie den einen oder anderen Euro sparen.
Welche Güter können Sie von der Steuer absetzen?
- Absetzbare Waren und Güter
- Geringfügige Wirtschaftsgüter
- Nutzungsdauer der Abschreibungen
Welche Güter können Sie von der Steuer absetzen?
Prinzipiell gilt: Wirtschaftsgüter, die dem eigenständigen Beruf vollständig oder teils zugute kommen, sind voll oder anteilig von der Steuer absetzbar. Aber auch Ihr Zuhause ist teilweise abschreibbar, sofern dieses den Mittelpunkt Ihrer gewerblichen Tätigkeit darstellt (Stichwort: Homeoffice).
Absetzen geringfügiger Wirtschaftsgüter
Sie können geringfügige Wirtschaftsgüter steuerlich absetzen, die Ihnen beruflich dienen, z. B. Geschäftseinrichtung, Drucker, usw.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 400 Euro. Alles, was darunter liegt, können Sie auf einmal steuerlich absetzen. Kosten die Anschaffungen mehr, müssen Sie die Kosten auf mehrere Jahre verteilen.
Zeitintervalle, wie lange Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden
Mittlerweile haben sich bestimmte Zeitintervalle für die Abschreibung sowie die Nutzung unterschiedlichster Wirtschaftsgüter eingebürgert. Einem neuen Laptop wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren eingeräumt, also können Sie drei Jahre lang je ein Drittel der Kosten abschreiben. Weitere Beispiele:
Wie lange wird welche Ware abgeschrieben
Anschaffung / Ware | Nutzungsdauer | Beispiele |
---|---|---|
Firmen-PKW | 6 Jahre | – |
Kleine technische Geräte | 5 Jahre | Diktiergeräte Fotokamera 3D-Drucker Fernseher |
Computer / Laptop / Tablet | 3 Jahre | Mac Book Air |
Einrichtungsgegenstände | 8-10 Jahre | Büromöbel: Lampen Teppiche Vorhänge |
ACHTUNG!
Wenn Sie das jeweilige Produkt nach dem 30. Juni des betreffenden Kalenderjahres anschaffen, können Sie für dieses Jahr nur mehr die halbe AfA geltend machen. Die Nutzungsdauer verlängert sich allerdings um ein halbes Jahr, sodass Sie im Endeffekt die volle Betriebsausgabe steuerlich absetzen können.
Anlageverzeichnis
Als Selbständiger und freier Dienstnehmer sind Sie dazu verpflichtet, ein Anlageverzeichnis ihres abnutzbaren Anlagevermögens zu führen. Dieses muss neben einer genauen Bezeichnung der einzelnen Anlagegüter auch den Anschaffungstag enthalten. Darüber hinaus müssen Sie auch die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Namen und Anschrift des Lieferanten, die voraussichtliche Nutzungsdauer, den Betrag der jährlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) und den in den nächsten Jahren noch absetzbaren Betrag (Restbuchwert) angeben.
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