Selbstständigkeit – das Wort klingt ja schon nach großer Freiheit, nach Selbstbestimmung und arbeiten in der Hängematte oder am Strand. Doch so ganz stimmt das nicht. Wir klären Sie zum Thema “Urlaub Selbständigkeit” auf und zeigen, wie Sie als EPU darauf nicht verzichten müssen.
Urlaub Selbständigkeit: der Mythos von den Dauerferien
Selbständige können Urlaub machen, wann Sie wollen. Und vor allem solange sie wollen. Dieses Gerücht hält sich hartnäckig. Theoretisch stimmt das ja auch. In der Praxis sieht es allerdings oft ganz anders aus.
Eigentlich gilt: “Selbständige können Urlaub machen, wann immer sie es sich leisten können.”
Denn eines ist klar: Im Urlaub verdienen Sie nichts. Nicht, wenn Sie nichts leisten möchten.
Und was, wenn ein dringendes Projekt reinkommt? Als Selbständiger steht man stets unter Druck. Man muss sich an den Bedürfnissen und Deadlines der Kunden ausrichten. Einen Urlaubsanspruch haben Sie nicht.
Kleines Beispiel aus meiner Erfahrung:
Vor drei Jahren haben sich einige Freunde von mir zu einer Reise nach Mallorca verabredet. Ins Landesinnere (nicht zum Ballermann). Kurz davor hätte ich ein Projekt, eine Unternehmenswebsite, fertigstellen sollen. Das Problem: Die Website hatte sich in der Entwicklung verzögert, wodurch auch meine Aufgaben nach hinten verschoben wurden und dadurch genau in meinen Urlaub fielen.
Mein Urlaub bestand also darin, zwischen Pool und Laptop hin und her zu wandern – richtig abschalten konnte ich eigentlich nie. Schade.
Zwangsurlaub in der Selbständigkeit
Ja, manchmal gibt es auch so etwas wie Zwangsurlaub – dann etwa, wenn keine Aufträge reinkommen. Hier sehen allerdings die meisten ihre Liquidität gefährdet – auch nicht sehr entspannend.
Tipps für den perfekten Urlaub in der Selbständigkeit
- Tipp 1: Planen Sie Ihren Urlaub lange im Voraus
- Tipp 2: Informieren Sie Kunden frühzeitig und frequentiert
- Tipp 3: Die Abwesenheitsnotiz nicht vergessen
- Tipp 4: Fahren Sie in den Urlaub – egal, was der Kunde sagt
Tipp 1: Planen Sie Ihren Urlaub lange im Voraus
Nehmen Sie sich ein Beispiel an Arbeitnehmern und -gebern. Die meisten von ihnen haben ihre Ferien schon bis zum Ende des Jahres durchgeplant und sind somit fein raus, sobald die Chefetage die Urlaubsanträge abgesegnet hat. Auch als Selbständiger sollten Sie Ihren Urlaub schon Monate im Voraus planen und diesen (als ihr eigener Chef) für sich selbst absegnen.
Tipp 2: Informieren Sie Kunden frühzeitig und frequentiert
Sobald der Urlaub von “ganz oben” abgesegnet wurde, also wenn Sie sich offiziell dazu entschlossen haben, sollten Sie Ihren Kunden und Auftraggebern bescheid geben. Erinnern Sie diese auch regelmäßig an die geplanten Urlaubstage.
Empfehlenswert wäre zum Beispiel ein Kalender oder eine Liste mit eingetragenen Urlaubstagen, den/die Sie Ihren Kunden einfach per Mail übermitteln können.
Tipp 3: Die Abwesenheitsnotiz nicht vergessen
Vergessen Sie nicht eine Abwesenheitsnotiz einzustellen. Kunden, die nicht von Ihrem Urlaub wissen, werden so schnell ins Bild gebracht. Weisen Sie stets darauf hin, wann Sie wieder erreichbar sind und wann die E-Mails beantwortet werden. Ggf. können Sie befreundete Kollegen als Ansprechpartner vorschlagen.
Tipp 4: Fahren Sie in den Urlaub – egal, was der Kunde sagt
Dazu gibt es nicht viel zu sagen: Das Leben ist zu wichtig, um es vor dem Bildschirm zu verbringen. Denken Sie an sich und Ihre Liebsten: Fahren Sie!
Fazit
Arbeiten, wo ich will, wann ich will und wie ich will – ganz so einfach ist es in der Selbständigkeit nicht. Doch wenn der Urlaub richtig geplant ist und auch die Kunden optimal darauf vorbereitet wurden, steht den Ferien eigentlich nichts mehr im Weg.
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