Umsatzsteuerbefreit nach … 3 Formulierungen für Ihre Rechnungen

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Macht Ihr Unternehmen in einem Jahr nicht mehr als 30.000 Euro netto Umsatz, sind Sie (laut Paragraf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung wird durch die Kleinunternehmerregelung festgelegt. Den Hinweis zur Befreiung müssen Sie jedoch auf allen Rechnungen angeben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen formulieren.

Umsatzsteuerbefreit nach Kleinunternehmerregung: 3 verschiedene Formulierungen

  • 1.) “Der Rechnungsbetrag enthält gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer
  • 2.) „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“
  • 3.) “Aus Gründen der Kleinunternehmerregelung erfolg die Verrechnung der o.a. Leistung umsatzsteuerfrei.”

Kopieren Sie einfach eine diese Formulierungen und führen Sie diese später auf all Ihren Rechnungen an.

Wichtiger Hineis

Die gesetzliche Bestimmung (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) muss nicht zwingend angeführt werden. Wenn Sie als Kleinunternehmer den Hinweis “Umsatzsteuerbefreit nach…” in einer Rechnung vergessen, so schulden Sie diesen Steuerbetrag dem Finanzamt. Die Vorsteuer darf in diesem Fall nicht abgezogen werden.

Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung und der Umsatzsteuerbefreiung finden Sie hier.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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