Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine SVA Herabsetzung zu beantragen. Wir zeigen Ihnen, welche Wege Sie gehen können.
So beantragen Sie die SVA Herabsetzung
Für viele Selbständige gilt die SVA immer noch als das notwendige Übel. Mindestbemessungsgrundlage, Selbstbehalt, etc. Wörter wie Fingernägel an der Tafel in den Ohren der Kleinstunternehmer. Doch wie gesagt, die SVA ist notwendig. Man muss schließlich kranken-, unfall- und pensionsversichert sein. Und das ist gut so. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die SVA Beitragsgrundlage zu verringern. Gründe hierfür sind zum Beispiel die Veränderung der Einkünfte oder eine etwaige Mehrfachversicherung. Den Antrag zur Herabsetzung können Sie durch das SVA Formular “Herabsetzung der Beitragsgrundlage in der Weiterversicherung” in die Wege leiten. Wir zeigen Ihnen hier, wie das genau geht.
Wie kommt es zu den vorgeschriebenen Beiträgen
Für die Berechnung Ihrer vorläufigen, vorgeschriebenen Beiträge wird die vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen. Die Beitragsgrundlage orientiert sich wiederum an den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres.
Voraussetzung für die SVA Herabsetzung
Voraussetzung für eine mögliche Herabsetzung Ihrer Beiträge ist, dass Ihre endgültige Beitragsgrundlage im laufenden Jahr voraussichtlich niedriger als die vorläufige Beitragsgrundlage ist. In diesem Fall können Sie die vorläufige Beitragsgrundlage herabsetzen lassen.
4 Schritte zur SVA Herabsetzung
- Rufen Sie das SVA Herabsetzung Formular auf
- Füllen Sie das Formular gewissenhaft aus
- Geben Sie an, wie hoch voraussichtlich die endgültigen Beitragsgrundlage für das laufende Jahr sein werden. Die endgültige Beitragsgrundlage beschreibt die Summe aus den Einkünften und den vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträgen.
- Übermitteln Sie das Formular an die SVA.
Anhand der von Ihnen angegebenen Daten eruiert die SVA Ihre zukünftigen Beiträge.
Aber Achtung: das gilt es zu beachten
Die SVA prüft jährlich Ihre Einkommensteuerbescheide. Anhand des rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides des jeweiligen Geschäftsjahres wird die endgültige Beitragsgrundlage festgestellt. Haben Sie in Ihrem Beitrag zu geringe Beiträge prognostiziert bzw. war Ihre Schätzung zu niedrig, müssen Sie nachzahlen! So kann es zu einer hohen Nachbelastung mit Versicherungsbeiträgen kommen.
Auch wenn Sie eine Herabsetzung erfolgreich beantragt haben, um die Mindestbeitragsgrundlage kommen Sie nicht herum. Generell ist eine Herabsetzung maximal bis auf die jeweilige Mindestbeitragsgrundlage möglich. Sollte die vorläufige Beitragsgrundlage bereits der Mindestbeitragsgrundlage entsprechen, ist eine Herabsetzung daher in der Regel nicht mehr möglich.
Herabsetzung bei etwaiger Mehrfachversicherung
Sind Sie zum Beispiel nebenberuflich selbständig? Also selbständig und unselbständig erwerbstätig? Dann beachten Sie: Die Mehrfachversicherung hat keinen Einfluss auf die Mindestbeitragsgrundlage. Das bedeutet, dass auch keine Herabsetzung auf eine Beitragsgrundlage möglich ist, die unter der Mindestbeitragsgrundlage liegt.
Formular ausdrucken, E-Formular oder Anruf – was funktioniert am schnellsten?
Die SVA stellt Ihnen hier zwei Optionen zur Verfügung. Entweder Sie drucken das Formular aus, füllen es händisch aus und schicken es an die jeweilige Stelle oder Sie melden sich per Handysignatur oder Bürgerkarte auf MeineSV an und beantragen die Herabsetzung online.
Ein kleiner Tipp: Ich persönlich habe meinen Fall per Telefonanruf klären können, garantieren kann ich Ihnen hier allerdings nichts.
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