Sie haben ein Unternehmen gegründet? Sie sind angestellt und verdienen zusätzlich auf selbständiger Basis Geld? Dann kommt die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ins Spiel. Folgende Regeln sind einzuhalten.
Informieren Sie sich hier über:
- Anmeldefristen
- Prozedere zur Anmeldung
- e-Card bestellen
- Probleme ersparen
1. SVA anmelden
Selbständige und Gewerbetreibende müssen sich noch im selben Monat, in dem sie ihr Gewerbe angemeldet haben, bei der SVA melden. Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sind Pflicht und sind bei Gründung oder Überschreitung bestimmter Verdienstgrenzen (siehe unten) der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen.
2. Prozedere
Verwenden Sie dafür das Formular “Versicherungserklärung für Gewerbebetreibende Gewerbegesellschafter” und schicken es per Fax oder Post an die zuständige SVA-Landesstelle.
3. e-Card bestellen
Nachdem Sie eine Versicherungsnummer zugewiesen bekommen haben, können Sie unter diesem Link eine e-Card bestellen. Die e-Card ist der Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem.
4. Probleme im Vorhinein ersparen
Versicherungsgrenzen
Sie sind angestellt und verdienen sich ein paar Euro durch selbständige Tätigkeiten dazu? Wenn Sie in diesem Fall die Grenze von 4.871,76 Euro für das Jahr 2015 überschreiten, müssen Sie es umgehend der SVA melden. Ansonsten überprüft die SVA Ihren Einkommensteuerbescheid und bei Überschreitung der 4.871,76 Euro droht Ihnen zu den nachzuzahlenden Pflichtversicherungsbeiträgen ein Beitragszuschlag von 9,3 %. Wenn Sie sonst keine Erwerbstätigkeiten ausüben, liegt die Versicherungsgrenze bei 6.453,36 Euro.
Wenn Sie die Versicherungsbeiträge rückwirkend bezahlt und nicht vorhaben, die Grenze im neuen Jahr zu überschreiten – teilen Sie das so schnell wie möglich der SVA mit. Füllen Sie das Formular für die Einkommensprognose aus und reichen Sie es ein.
Das verflixte dritte Jahr
Die ersten drei Jahre werden die SVA-Beiträge reduziert, um Gründer zu entlasten. Allerdings sind diese dann im vierten Jahr fällig und Jungunternehmer schlittern dadurch nicht selten in eine Krise. Legen Sie sich Geld zurück uns seien Sie gewappnet.
Die SVA hat schon einige Unternehmen auf dem Gewissen, denn nicht selten können Kleinunternehmer die Beiträge nicht aufbringen und landen in der Schuldenfalle. Setzen Sie sich intensiv mit den fälligen Beiträgen auseinander (hier gehts zum SVA-Beitragsrechner) und legen einen finanziellen Polster zu – damit Sie nicht ins Strudeln geraten. Mehr Informationen finden Sie hier.
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