Wie können Freelancer den passenden Stundenlohn festlegen? Was müssen Selbständige in Sachen Preisgestaltung beachten? Wir geben Tipps, wie Sie den passenden Stundensatz als Freelancer finden.
Wenn Sie als Freelancer Projekte stundenweise abrechen, ist der richtige Stundensatz entscheidend. Es geht darum, die richtige Balance zwischen Konkurrenzfähigkeit und Wertschätzung der eigenen Arbeit zu finden. Auf Folgendes müssen Sie bei der Berechnung Ihres Stundensatzes beachten:
So können Freelancer den passenden Stundenlohn festlegen
Achtung: Als Freelancer oder Selbständiger müssen Sie bei der Festlegung Ihres Stundensatzes folgende Punkte beachten:
- Gearbeitete Stunden ungleich geleistete Stunden (Akquise, Organisation
- Kein 13. Und 14. Gehalt
- Kosten für Versicherung und Steuer sowie Beratung einkalkulieren
- Krankheitsfälle in die Berechnung einfließen lassen
- Urlaubsgeld als Selbständiger muss gedeckt sein
Gearbeitete Stunden sind nicht gleich geleistete Stunden
Als Freelancer und Selbständiger arbeiten Sie automatisch mehr als Sie Ihren Kunden verrechnen können. So müssen Sie Zeit für die Akquise neuer Kunden, Mailkontakt, Organisation wie z. B. Rechnungsstellung, Mahnwesen und Unternehmensverwaltung beachten. Ebendiese Zeit muss in dem Stundensatz einkalkuliert werden.
WICHTIG: Unseren Aufzeichnungen zufolge verbringen Freelancer im Durchschnitt 8 Stunden pro Woche mit nicht verrechenbaren Stunden. Das ergibt 6,4 verrechnbare Stunden.
Kosten für Versicherung und Steuer sowie Beratung einkalkulieren
Als Freelancer haben Sie Ausgaben, die Sie ebenfalls erwirtschaften müssen. Arbeitsgeräte (z. B. Handy, Laptop, Auto etc.) können Sie zwar steuerlich geltend machen, jedoch muss das Geld auch erst einmal reinkommen.
Ebenso dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie Abgaben zu leisten haben wie Versicherungsbeiträge, Kosten für den Steuerberater oder etwaige Beratungen.
WICHTIG: Wir empfehlen stets 50 % Ihres Umsatzes umgehend auf ein extra Konto einzuzahlen, das als Rücklage für ebendiese Abgaben gilt.
Krankheitsfälle in die Berechnung einfließen lassen
Der durchschnittliche Selbständige ist im Jahr 18 Tage krank. Folglich muss diese Zahl in die Berechnung Ihres Stundensatzes einfließen.
Urlaub darf auch sein
Statistisch gesehen haben Selbständige monatlich 21 Werktage (verrechenbarer Stunden, abgezogen sind hier bereits Feiertag und Krankheitstage). Natürlich sollen Sie am Wochenende nicht arbeiten müssen und Urlaub darf auch sein, selbst wenn Sie rein rechtlich keinen Urlaubsanspruch als Selbständiger haben. Das Problem vieler Selbständiger: Weniger Arbeitszeit bedeutet eben auch weniger verrechenbare Stunden. Auch diese Zahl soll einkalkuliert werden.
So berechnen Sie Ihren Stundensatz
Um Ihren Stundensatz bestmöglich berechnen und festlegen zu können, sollten Sie von Ihrem Wunschgehalt ausgehen.
Basis finden | Gehen Sie in Ihrer Rechnung vom letzten Netto-Gehalt als Arbeitnehmer aus. Beispiel: 1500 netto / Monat. |
13. und 14. Gehalt kalkulieren | Rechnen Sie diese 1500 € netto von 14 Gehältern auf 12 Gehälter um. |
Jahresgehalt errechnen | 1500 € netto als Angestellter = Jahres Netto-Gehalt von etwa 21400 €. Auf 12 Monate aufgeteilt (/12) ergibt ca. 1780 € monatl. |
Abgaben einkalkulieren | 1780 € / netto pro Monat bedeuten in etwa 3560 € in Ihrer Kalkulation. Denn durch Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung (SVA-Kosten) und Steuern wird sich dieser Beitrag knapp verdoppeln. |
Auf 21 Tage aufteilen | 3560 € durch 21 (statistische Werktagszahl) ergibt ca. 170 € |
Und nun durch 6,4 (Arbeitszeit) | Dies ergibt folglich einen Stundensatz von ca. 27 Euro |
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