Als Arbeitgeber*in bist du für die Sicherheit und Gesundheit deiner Arbeitnehmer*innen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zuständig. In Österreich genau wie in anderen EU Staaten gibt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz, für deren Einhaltung du als Arbeitgeber*in verantwortlich bist. Dieser Blogartikel dient als Einführung in die Thematik.
Das Arbeitnehmer*innenschutzgesetz
Der Arbeitsschutz bildet gemeinsam mit dem Arbeitsvertragsrecht und dem Arbeitsverfassungsrecht die drei Bestandteile des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht regelt alle rechtlichen Fragen, die in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen aufkommen. Vorrangiges Ziel des Arbeitsrechts ist es, ein ausgewogenes und faires Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen.
Gesetzliche Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz regeln beispielsweise:
- den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
- den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
- Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm,
- Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
- die Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen (z. B. Raumhöhe und Lichtverhältnisse) und sanitären Anlagen,
- die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren,
- Arbeitszeit und Arbeitsruhe.
Welche Gesetze speziell für dein Unternehmen relevant sind und wie der Arbeitsschutz in deiner Betriebsstätte organisiert werden sollte, hängt von deiner Branche, der Betriebsgröße und der betrieblichen Organisationsform ab. Durch die Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz werden volkswirtschaftliche und betriebliche Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt.
Das vorrangige Ziel des Arbeitsschutzes ist die Prävention, damit Unfälle erst gar nicht passieren. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird von der Arbeitsinspektion kontrolliert. Diese kann unangemeldet am Arbeitsplatz auftauchen, Auskünfte einholen und Zugang zu relevanten Unterlagen einfordern.
Arbeitsplatzevaluierung
Jede*r Arbeitgeber*in muss den Arbeitsplatz auf potenzielle Gefahren hin evaluieren, unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer*innen. Gefahren werden ermittelt und beurteilt, damit anschließend entsprechende Maßnahmen festgelegt und umgesetzt werden können. Es müssen sowohl arbeitsbedingte physische als auch psychische Belastungen miteinbezogen werden. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gehört ebenso zur Evaluierung wie die Prüfung der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, der Verwendung von Arbeitsstoffen und der Gestaltung und des Einsatzes von Arbeitsmitteln.
Arbeitsschutz Organisation
Wie der Arbeitsschutz im Betrieb konkret organisiert wird, hängt, wie bereits erwähnt, von der Betriebsgröße, der Branche und der Organisationsform ab. Je nach Unternehmensgröße müssen Verantwortliche für Erste-Hilfe, Brandschutz und Sicherheit benannt werden.
Erste Hilfe
Eine Erste-Hilfe-Ausstattung, die sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer*innen, der Art der Arbeitsvorgänge, den verwendeten Arbeitsmitteln und möglichen Gefahren richtet, ist für Arbeitsstätten und Baustellen erforderlich. Außerdem müssen Arbeitgeber Ersthelfer, deren konkrete Anzahl und Ausbildung ebenso von der Anzahl der Arbeitnehmer*innen abhängen, bestellen.
Sicherheitsvertrauensperson
Ab 10 Arbeitnehmer*innen muss eine Sicherheitsvertrauensperson ernannt werden, die als Arbeitnehmer*innenvertretung im Bereich Sicherheit und Gesundheit für vier Jahre zum Einsatz kommt. Die Ausbildung dafür dauert 24 Stunden. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser der Wahl der Sicherheitsvertrauensperson zustimmen, da Betriebsräte maßgeblich an allen Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz beteiligt sind.
Sicherheitsvertrauenspersonen beraten den Arbeitgeber in Arbeitsschutzfragen, informieren über Mängel und kontrollieren Schutzmaßnahmen. Sie führen Arbeitsplatzevaluierungen durch und werden bei der Auswahl neuer Technologien und Schutzkleidung miteinbezogen. Der Arbeitgeber muss der Sicherheitsvertrauensperson Zugang zu relevanten Dokumenten und Aufzeichnungen gewährleisten, wie zum Beispiel Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten oder Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle.
Brandschutz
Brandschutz-Vorkehrungen müssen vom Arbeitgeber getroffen werden und Brandschutzbeauftrage für Brandbekämpfung und Evakuierung ernannt. Diese habe eine 16-stündige Ausbildung zu absolvieren.
Fazit
Die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz ist ein breites Thema, das vielen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist dabei die psychische Gesundheit, die sich auch auf die physische auswirkt. Schenke deinen Mitarbeiter*innen regelmäßig ein offenes Ohr, um Faktoren zu identifizieren, die sich psychisch belastend auswirken. Ist das Arbeitsklima angenehm? Herrscht zu viel Leistungsdruck am Arbeitsplatz? Funktioniert die Zusammenarbeit/die Kommunikation? Sind die Aufgaben zu schwierig oder zu leicht? Psychisch und physisch gesunde Mitarbeiter*innen wirken sich positiv auf die Produktivität und damit auch auf die overall Performance deines Unternehmens aus.
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