Seit 1. August 2014 hat sich die SEPA (Single Euro Payments Area)-Initiative in Österreich und 33 europäischen Ländern angesiedelt und verdrängt Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge. Sie ist gekommen, um zu bleiben – aber weshalb? Folgender Steckbrief beschreibt die SEPA-Lastschrift kurz und prägnant.
Weshalb gibt es die SEPA-Lastschrift?
Die SEPA-Lastschrift wurde ins Leben gerufen, um den bargeldlosen europäischen Zahlungsverkehr zu harmonisieren. Das lange Warten bei Auslandsüberweisungen und die damit verbunden bürokratischen Hürden der Auslandskonten fallen nun weg. Was bleibt sind IBAN (International Bank Account Number) und BIC ( Bank Identifier Code). Der BIC wird sich allerdings auch im Februar 2016 verabschieden und es bleibt allein die IBAN zurück.
Für uns Österreicher heißt das konkret: Die Zeiten von Bankleitzahl und Kontonummer sind endgültig vorbei und finden sich nun, gemeinsam mit dem Schilling, bloß in den Geschichtsbüchern wider.
Die Geburt der SEPA-Lastschrift:
Die Umstellung wird seit Februar 2009 Schritt für Schritt realisiert. Seit August 2014 wird das Verfahren generell angewendet.
Die Akteure:
Auf der einen Seite steht der Gläubiger („Creditor“) als Zahlungsempfänger und dessen Bank als „Inkassostelle“. Auf der anderen Seite ist der Schuldner („Debtor“) als Zahlungspflichtiger sowie dessen Bank als „Zahlstelle“.
Im Unterschied zur herkömmlichen Überweisung tätigt diese nicht der Schuldner, sondern der Zahlungsempfänger, der seine Bank zum Einzug der Lastschrift beauftragt („Lastschrifteinreichung“).
Rollenspiel: Ich bin zahlungspflichtig
Beantragen Sie bei Ihrer Hausbank eine „Creditor-ID“, dessen Daten bei einer Einzugsermächtigung kontrolliert und die Lastschrift bei Übereinstimmung durchgeführt wird.
Rollenspiel: Ich bin Zahlungsempfänger
Für jede SEPA-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger ein Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen. Das sogenannte SEPA-Lastschriftsmandat gilt als Weisung bzw. Autorisierung des Zahlungspflichtigen für die Zahlstelle, einen wiederkehrenden Betrag zu überweisen.
Fristen zur SEPA-Lastschrift:
- Fall es sich der Debtor anders überlegt hat, kann er innerhalb von 8 Wochen ohne Angaben von Gründen Einspruch einlegen. Ohne Mandat gilt diese Frist 13 Monate.
- Der Fälligkeitstermin kann individuell vereinbart werden.
- Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich, den Zahlungspflichtigen 14 Tage vor Fälligkeit der Lastschrift über die Höhe des Betrags und Datum der Transaktion zu informieren.
Was muss ich noch heute tun?
- Alle Firmendokumente, auf denen die Kontodaten vermerkt wurden (wie bei Ihren Geschäftsdokumenten) müssen mit der IBAN und BIC aktualisiert werden.
- Bei den Vertragstexten muss die Einzugsermächtigung durch ein SEPA-Mandat ersetzt werden.
- Die AGB können Vorabinformationen für Zahlungspflichtige enthalten.
Vertiefende Links:
Die SEPA Umstellung bei everbill<7p>
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