In Österreich haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Selbständigkeit zu beenden:
- Formloses Schreiben an die zuständige Behörde
- Über das GISA Online-Formular
- Persönlicher Termin bei der zuständigen Stelle
Die beste Möglichkeit, Ihre Selbständigkeit zu beenden
Wenn Sie einen Gewerbeschein besitzen und Ihre Selbständigkeit beenden möchten, bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten. Lassen Sie mich aus meiner Erfahrung berichten. Ich war knapp 5 Jahre mit meiner Werbeagentur gemeldet, ehe das Angebot einer Festanstellung schlichtweg zu attraktiv war. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich musste mein Gewerbe zurücklegen.
Zunächst habe ich mich durch die Texte und Tipps geklickt. Dabei wurden mir unter anderem das Online-Formular, Zurücklegung eines Gewerbes mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte (ebenfalls online) oder die persönliche Zurücklegung bei zuständiger Stelle vorgeschlagen.
Nachdem ich aus den Online Formularen nicht schlau wurde, habe ich mich entschlossen, das Gewerbe persönlich zurückzulegen. Also, Personausweis schnappen und ab zum “Meldeamt”.
Der Termin bei zuständiger Stelle:
Ohne extra ausgemachten Termin ging es zur zuständigen Behörde. Dort angekommen, musste ich bloß noch meinen Ausweis vorlegen und die Bezeichnung meines Gewerbes angeben. Mir wurde eine Zusammenfassung gereicht und diese galt es zu unterschreiben. Die Abmeldebestätigung würde mir dann per Post zugesendet werden. Kosten sind keine angefallen.
Verabschiedet wurde ich übrigens mit den Worten: “ein formloses Schreiben hätte auch gereicht.”
Um Ihnen wenigstens den Weg zu ersparen, hier ein paar Tipps, wie Sie so ein Schreiben aufbauen sollten, und was es zu beachten gilt.
Was muss in solch einem Schreiben stehen?
- Name des Einzelunternehmers,
- der Gewerbewortlaut,
- der Gewerbestandort,
- die Gewerberegisterzahl
- und das Datum der Zurücklegung.
Die Auflösung wird aktiv, sobald das Schreiben bei der zuständigen Behörde eingelangt ist. Kosten fallen für Sie keine an. Aber Achtung: Sie müssen den Nachweis der Gewerbeberechtigung dem Schreiben an die Behörde anhängen.
Die wichtigsten Informationen zum Beenden der Selbständigkeit im Überblick
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? | Sie dürfen nicht durch Verfügungsbeschränkung belastet sein (z. B. im Rahmen eines Exekutionsverfahrens). |
Welche Fristen bestehen? | Die Beendigung Ihrer Gewerbeberechtigung wird mit dem Tag wirksam, an dem die Einreichung vollzogen ist. Sie können die Zurücklegung allerdings auch für ein Wunschdatum festlegen. |
Welche Unterlagen benötigen Sie? | Sie benötigen bloß einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Abzugeben bei der Behörde wären: GISA-Auszug, der Gewerbeschein oder Legitimationen. |
Wie hoch sind die Kosten? | Es fallen keinerlei Kosten beim Zurücklegen des Gewerbes an |
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