Die Registrierkassenpflicht 2017 ist voll in Kraft getreten und auch PsychotherapeutInnen sind nicht von dieser befreit. Lesen Sie hier alle Informationen zur Registrierkassenpflicht für Psychotherapeuten.
Benötigen Psychotherapeuten eine Registrierkasse?
JA! PsychologInnen und PsychotherapeutInnen sind ab einem Jahresumsatz von € 15.000,- je Praxis (eigentlich per Betrieb), sofern die Barumsätze € 7.500,- überschreiten, dazu verpflichtet eine Registrierkasse zu führen.
ACHTUNG: Neben Bargeldzahlungen zählen auch jene Umsätze durch Kredit- oder Bankomatkarte sowie Handyzahlung!
Worum geht es in der Registrierkassenpflicht
- Durch die Verpflichtung zu einer Registrierkasse soll Betrugsfällen bei Bezahlvorgängen vorgebeugt werden
- Der Umlauf von Schwarzgeld soll minimiert werden
Wie können Sie die Registrierkassenpflicht umgehen?
Diese Frage wird uns immer wieder gestellt. Wenn Sie Barzahlung in Ihrer Ordination oder Praxis annehmen und der Jahresumsatz die besagte Grenze übersteigt, kommen Sie um eine Registrierkasse NICHT herum.
Unser Tipp daher: Wickeln Sie Ihre Rechnungen und Umsätze per Überweisung auf Ihr Konto ab. Stellen Sie Ihren PatientInnen und KlientInnen Rechnungen, welche Sie mit einem bestimmten Zahlungsziel zu begleichen haben. Auch wenn Sie auf diese Weise mehr als € 7.500,- ausweisen, müssen Sie keine Registrierkasse anschaffen.
Die passende Registrierkasse für Gesundheitsberufe
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Haben Sie noch Fragen zur Registrierkassenpflicht für Psychotherapeuten
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Tel: +43 (1) 522 53 03
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