Eigentlich schon mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten, ist nun auch die letzte Schonfrist am 1.5.2016 für die Registrierkassenpflicht abgelaufen. Firmen, die einen Jahresumsatz über 15.000 sowie Barumsätze von 7.500 Euro aufweisen, benötigen nun eine Registrierkasse. Auch Berufe aus der Gesundheitssparte sowie dem Wellnessbereich bleiben nicht verschont. So gilt jetzt auch die Registrierkassenpflicht für Fitnesstrainer & Physiotherapeuten.
Die Registrierkassenpflicht für Fitnesstrainer & Physiotherapeuten im Detail:
- Wer ist von der Registrierkasse betroffen, und ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?
- Achtung: Barumsätze sind nicht nur Bargeld
- Ausweichmöglichkeiten, einer Registrierkasse zu entgehen
- Gibt es Ausnahmen zur Registrierkassenpflicht?
Wer ist von der Registrierkasse betroffen, und ab wann gilt die Registrierkassenpflicht im Einzelhandel?
Das Prinzip ist klar und es gibt auch keine Schlupflöcher: Alle Unternehmer, die Umsätze über 15.000 Euro sowie Barumsätze von 7.500 Euro machen, sind zu einer Registrierkasse verpflichtet. Ob Kaufhausketten, kleine Geschäfte, Taxifahrer oder eben auch Mediziner, Fitnesstrainer oder Physiotherapeuten – alle sind betroffen, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen.
Ab wann ist eine Registrierkasse anzuschaffen?
Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, seine Einnahmen zu überwachen und vier Monate nach Überschreiten der maßgeblichen Grenzen eine Registrierkasse anzuschaffen.
Achtung: Auch Bankomatzahlungen zählen als Barumsatz
„Barumsatz“ ist NICHT als reine Bargeldtransaktion zu verstehen. Auch Zahlungen mittels Bankomatkarte, Kreditkarte oder per Barscheck gelten als Barzahlung und müssen (bei Übertreten der Grenzen von 15.000 Euro Jahresumsatz bzw. 7.500 Euro Barumsatz) mittels Registrierkasse verrechnet werden. Sie müssen also ein Beleg erstellen.
Ausweichmöglichkeiten für die Registrierkasse?
Wie bereits erwähnt, gibt es keine wirklichen Schlupflöcher, um der Registrierkassenpflicht zu entgehen. Allerdings haben Sie drei Möglichkeiten, um von der Registrierkasse nicht allzu sehr in Ihrer Arbeit eingeschränkt zu werden:
Möglichkeit 1: Sie stellen die Entgegennahme von Barzahlungen ein
Dies ist sicherlich nicht in jedem Beruf möglich, doch als Fitnesstrainer oder Personal Trainer sowie Physiotherapeut wäre dies denkbar. Akzeptieren Sie nur noch Bezahlungen per Überweisung, wäre eine Registrierkasse obsolet.
Möglichkeit 2: Der handgeschriebene Beleg
Sie müssen Ihre Registrierkasse nicht mitnehmen. Es ist Ihnen nämlich erlaubt, einen händischen Beleg zu erstellen. Dieser muss allerdings danach so rasch wie möglich in Ihre stationäre Registrierkasse nacherfasst werden. Für Sie heißt das also doppelte Arbeit. Außerdem müssen Sie bei der Ausstellung der händischen Belege ebenfalls strenge Richtlinien und eine korrekte Form einhalten
Methode 3: Die mobile Registrierkasse
Sie haben Ihre Registrierkasse immer bei sich mit. Aber keine Sorge – es handelt sich hierbei nicht um Registrierkassen, wie Sie sie aus dem Supermarkt kennen. Mobile Registrierkassen sind gerade in Ihrem Berufsfeld optimale Helferlein, um möglichst effizient die Regelungen der Registrierkassenpflicht einzuhalten, ohne dabei viel Zeit zu verlieren.
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