Welche sind die Registrierkassenpflicht Fristen 2016? Wann laufen die letzten Deadlines aus und ab wann wird es besonders teuer? Wir klären Sie auf:
Wie Sie ja bereits wissen, sind Unternehmen, deren
- Jahresumsatz 15.000 Euro übersteigt
- und deren Barumsatz 7.500 Euro überragt
seit 1.1 2016 verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden, um die Umsätze lückenlos gegenüber dem Fiskus aufzuzeichnen.
Dazu gilt seit 1.1.2016 die Belegerteilungspflicht, in der Unternehmer angehalten werden, Kassenbon auszuhändigen.
Die Wirtschaftskammer hat sich für Unternehmer starkgemacht, und Übergangsfristen eingefordert – und diese auch erfolgreich durchgesetzt:
Registrierkassenpflicht Fristen 2016
Bis 1. Mai 2016 (die Frist wurde um 1 Monat verlängert) gilt die erste Übergangsphase zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, in der Sie sicher vor finanzrechtlichen Prüfungen und Strafen sind.
Bis 30. Juni 2016 gilt eine weitere Übergangsfrist für Ausnahmefälle: Für Nichteinhaltung der Registrierkassen- bzw. Belegerteilungspflicht erfolgt unter besonderen Gründen, weshalb die Umstellung bis dato misslungen ist, keine Bestrafung. Nichteinhaltung der Lieferfrist seitens des Herstellers, Probleme bei der Softwareinstallation, usw. könnten nämlich einer pünktlichen Integrierung der Registrierkassenlösung im Wege stehen.
Wenn man die Registrierkassenpflicht nach Ablauf der beiden Gnadenpflichten vorsätzlich verletzt, winken Geldstrafen im Wert von 5.000 Euro. Manipulierte Registrierkassensysteme werden sogar mit bis zu 25.000 Euro geahndet.
Ab ersten Jänner 2017 ist neben der Registrierkasse außerdem eine technische Sicherheitseinrichtung (Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V)) vorgesehen.
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