Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen, ob und wann Sie eine Registrierkasse für Ihr Café brauchen und wie Sie die passende finden.
Brauchen Cafés grundsätzlich eine Registrierkasse?
Ja! Die Registrierkassenpflicht gilt seit 1.1.2016 für alle Unternehmen mit Barumsätzen. Damit trat die umfassende Belegerteilungs-, Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht in Kraft, die besagt, dass alle Umsätze in bar genau dokumentiert werden müssen. Seit April 2017 ist eine Registrierkasse für Cafés zusätzlich mit einem technischen Manipulationsschutz zu versehen und Ihr Kassensystem bei Finanz Online anzumelden.
Wann braucht Ihr Café eine Registrierkasse?
Eine Registrierkasse brauchen Sie nur dann, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden.
Registrierkassenpflichtig sind Sie, wenn das Café
- einen Jahresumsatz von 15 000 Euro UND
- Barumsätze über 7 500 Euro erwirtschaftet.
Barumsätze betreffen übrigens auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte sowie Gutscheinen und Barschecks.
Warum ist eine Registrierkasse für Cafés vorgeschrieben?
Das Finanzamt verlangt die Erfassung sämtlicher Umsätze in Cafés mittels Registrierkasse sowie das Vorzeigen der Belege bei entsprechender Kontrolle auf Grundlage der Kassenrichtlinie 2012. Diese wurde geschaffen, um Schwarzeinnahmen und -ausgaben vorzubeugen.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Seitens des Finanzamt gibt es für manche Unternehmergruppen und Umsatzarten Ausnahmen. Darunter fallen beispielsweise Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten, aber auch Umsätze im Freien unter 30 000 Euro pro Jahr. Diese allerdings nur dann, wenn sie nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten stattfinden.
Wann beginnt die Registrierkassenpflicht für Cafés?
Sobald die oben genannten Umsatzgrenzen überschritten werden, muss mit Beginn des viertfolgendem Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer ein geeignetes System vorhanden sein. Übersteigen Ihre Umsätze beispielsweise im April 15 000 Euro inklusive 7 500 Euro Barumsätzen und der Voranmeldezeitraum, brauchen Sie ab August eine Registrierkasse. Ist der Voranmeldezeitraum das Kalendervierteljahr, ist das Café ab Oktober registrierkassenpflichtig.
Wann fällt die Registrierkassenpflicht für Cafés weg?
Wenn die Umsätze in einem Folgejahr unter den Grenzwerten liegen und damit zu rechnen ist, dass diese auch zukünftig nicht mehr überschritten werden, kann im nächstfolgenden Jahr auf die Registrierkasse verzichtet werden. Ein Beispiel: Sie schränken dieses Jahr Ihre Betriebsöffnungszeiten auf die Sommermonate ein und liegen daher mit Ihren Barumsätzen unter 7500 Euro. Sie haben nicht vor, den Gesamtjahresbetrieb wieder aufzunehmen und gehen davon aus, dass die Umsätze gleich bleiben werden. Dann unterliegt Ihr Café das darauf folgende Jahr nicht mehr der Registrierkassenpflicht.
Was passiert eigentlich, wenn die Vorschriften nicht befolgt werden?
Die Registrierkassenpflicht zu ignorieren, zahlt sich insbesondere für Kleinunternehmer nicht aus. Wer kassenpflichtig bei einer Kontrolle keine Registrierkasse vorweisen kann bzw. wenn diese über keine technische Sicherheitseinrichtung verfügt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro rechnen. Außerdem wird möglicherweise die Richtigkeit von Büchern und Aufzeichnungen angezweifelt, was zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt führen kann, die selten im Sinne des Unternehmens ausfällt.
Was ist die passende Registrierkasse für Cafés?
Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter am österreichischen Markt, die Registrierkassen und Kassensysteme für die unterschiedlichsten Branchen optimiert haben. Überlegen Sie sich zunächst, welche Kriterien die Registrierkasse für Ihr Café erfüllen muss. Gerade im Gastronomie-Bereich gibt es unterschiedlichste Modelle, von Varianten fürs typische Stehcafé bis hin zur großen Systemgastronomie.
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