Es gibt einige äußerst unangenehme Rechnungsfehler, die fast jeder Unternehmer in seiner Laufbahn einmal macht. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Fehler, die Sie bei der Rechnungsstellung machen können, und wie Sie diese vermeiden.
Die häufigsten Fehler auf Rechnungen:
- Firmendaten nicht korrekt
- Falscher Ansprechpartner/Rechnungsempfänger
- Leistungszeitraum nicht überliefert
- Rechnungsnummer vergessen anzugeben
- Keine fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungszeitraum vergessen anzugeben
- Fehlende oder falsche Umsatzsteuer
- Rechnungsfehler nach Versand ausbessern
- Rechnungen stornieren ohne Absprache mit dem Kunden
- Rechnungsdatum falsch angelegt
1.) Der Klassiker: Firmendaten nicht korrekt
Ihre Firma ist umgezogen, bzw. Sie haben ein neues Geschäftskonto angegeben, aber auf Ihren versendeten Rechnungen finden sich die alte Anschrift bzw. die veraltete Kontoinformation.
Risikopotenzial diesen Fehler zu begehen: vor allem in einem jungen Geschäftsjahr sehr hoch.
2.) Falscher Ansprechpartner/Rechnungsempfänger
Sollten Sie einfach “nur” einen falschen Ansprechpartner gewählt haben, ist das zwar unangenehm, aber kein dringliches Vergehen. Ist die Rechnung aber gar auf die falsche Person bzw. Firma ausgestellt, so ist eine sofortige Stornierung notwendig und dazu wäre eine schriftliche oder gar mündliche Entschuldigung fällig.
Risikopotenzial diesen Fehler zu begehen: Kommt öfter vor, als man glauben möchte.
3.) Leistungszeitraum nicht überliefert bzw. falsch
Mir ist es oft genug passiert, dass sich ein Kunde Wochen bzw. Monate mit dem Feedback Zeit gelassen hat. Nach einem Monat kam dann das “Go”. Die Rechnung ging raus. Das Problem: Ich habe sie nur für den Zeitraum bis zur Abgabe angesetzt, nicht bis zum fertigen Projekt. Das Versanddatum und das Rechnungsdatum klafften eklatant auseinander – und ich kam um eine Stornierung nicht herum.
Risikopotenzial diesen Fehler zu begehen: bei verlässlichen Kunden eher gering
5.) Rechnungsnummer vergessen anzugeben
Durch die fortlaufende Rechnungsnummer soll sichergestellt werden, dass Sie als Unternehmer keine Rechnung doppelt versenden, bzw. keine Rechnungsnummer doppelt vergeben. Um eine Rechnungsnummer zu generieren, dürfen Sie eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Wir empfehlen allerdings immer, mit der jeweiligen Jahreszahl zu beginnen: 15 (für 2015) und anschließend bei 00001 anfangen. Sollten Sie kein Programm verwenden, das Ihnen automatisch Rechnungsnummer zuweist, so sollten Sie Ihre Rechnungen und Rechnungsnummern in einer Excel-Liste verwalten. So wahren Sie einfach und effizient die Übersicht.
Risikopotenzial diesen Fehler zu begehen: Hoch, wenn Sie Ihre Rechnungen manuell verwalten
Lesen Sie hier mehr Tipps zu Rechnungsnummern
6.) Fehlende oder falsche Umsatzsteuer
Machen Sie als EPU in einem Jahr nicht mehr als 30.000 Euro netto Umsatz, sind Sie (laut Paragraf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung wird durch die Kleinunternehmerregelung festgelegt. Der Hinweis zur Befreiung muss aber auf wirklich allen Rechnungen angegeben werden!
Vergessen Sie auf den Hinweis „Umsatzsteuerbefreit nach…“ in einer Rechnung, so schulden Sie diesen Steuerbetrag dem Finanzamt. Die Vorsteuer darf in diesem Fall nicht abgezogen werden.
Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung und der Umsatzsteuerbefreiung finden Sie hier.
Risikopotenzial diesen Fehler zu begehen: Schusseligkeit, Unwissen – das Risikopotenzial ist sehr hoch!
8.) Rechnungsfehler nach Versand ausbessern
Uh, einer der schwerwiegendsten Fehler, die Sie machen können: Einen Rechnungsfehler (in welcher Form auch immer) auf einem bereits versendeten Dokument darf nicht mehr verändert werden!
Sollten Sie Änderungen vornehmen, dann müssen Sie die besagte Rechnung stornieren und eine neue Rechnung ausstellen. WICHTIG: Auch hier dürfen Sie die neue Rechnungsnummer nicht vergessen!
Risikopotenzial diesen Fehler zu begehen: Hoch! Vor allem, wenn es sich um “kleine Rechnungsfehler” handelt und somit Kleinigkeiten, die verändert werden müssen. Dies ist jedoch ein fataler Fehler.
9.) Rechnungen stornieren ohne Absprache mit dem Kunden
Welchen Grund es auch haben mag, eine Rechnung stornieren zu müssen – suchen Sie immer sofort den Kontakt mit Ihrem Kunden. Wenden Sie sich entweder telefonisch oder in schriftlicher Form an den Rechnungsempfänger. Das schafft Vertrauen und Transparenz. Fehler passieren nun mal.
10.) Rechnungsdatum ändern
Wenn Sie ein falsches Rechnungsdatum eingeben (z. B. 30 Februar) dürfen Sie die Rechnung in diesem Fall das offensichtlich falsche Rechnungsdatum richtigstellen und dem Kunden eine korrigierte Version der Rechnung übermitteln. Der absolut rechtskonforme Weg wäre allerdings, die Rechnung zu stornieren, auf dem Storno auf den Fehler hinzuweisen und einen Verweis auf eine neu ausgestellte Rechnung zu stellen.
So können Sie das Risiko an Rechnungsfehlern minimieren
- Angebote, Rechnungen und Mahnungen online
- Genauer Überblick über Ihr gesamtes Unternehmen
- Detaillierte Grafiken zu Umsatz und Gewinn
- Rechnungen abfotografieren und hochladen
Mit everbill werden manuelle Fehler minimiert. Dazu profitieren Sie von der gewonnen Zeit und sparen einiges an Geld.
Testen Sie jetzt die Rechnungssoftware everbill einen Monat gratis und unverbindlich.
Mehr Infos finden Sie hier:
Kommentare