Rechnungsdatum: das gilt es zu beachten

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Laut Umsatzsteuergesetz muss das Rechnungsdatum oder Lieferdatum auf Ihren Rechnungen stehen. Lesen Sie hier, was bei der Angabe des Lieferdatums beachtet werden muss.

Was es beim Rechnungsdatum zu beachten gilt

  1. Die Angabe des Rechnungs-, Liefer oder Leistungsdatums ist auf jeder Rechnung verpflichtend.
  2. Ist dies nicht der Fall, riskieren Sie den Vorsteuerabzug Ihrer Kunden.
  3. Das Lieferdatum ist nicht gleich Rechnungsdatum.
  4. Die Datumsangabe (Formatierung) muss zulässig sein.
  5. Rechnungslegung muss logisch nachvollziehbar sein.

Lieferdatum gilt bei Waren

Im Grunde versteht man unter einem Lieferdatum, den Zeitpunkt der Lieferung von Waren bzw. den Zeitpunkt der Übergabe. Versenden Sie Waren über Drittanbieter, z. B. einen Versanddienst, sollte das Versanddatum angegeben werden.

Leistungsdatum bzw. -zeitraum bei Dienstleistungen

Sind Sie Dienstleister, z. B. Grafiker, Fotograf etc., sollten Sie eine Deadline mit Ihren Kunden ausmachen. Der Zeitpunkt von Auftragsannahme bis zur finalen Abnahme entspricht dem Leistungszeitraum.

Unser Tipp: Oft kann es sein, dass ein Auftrag über einen längeren Zeitraum geht. Um finanzielle Ausstände innerhalb dieser Zeit zu vermeiden, raten wir Ihnen zu einer Vereinbarung von Teilabnahmen. So wird bei Antragsstellung eine Anzahlung geleistet, welche über die unterschiedlichen “Meilensteine” des Projektes ausgeweitet wird.

Übrigens: Liefer- oder Leistungsdatum muss nicht Tag genau angegeben werden. Ein Monatsbezug, z. B. Mai 2016 oder 01.05.2017 – 30.05.2017 ist ausreichend. Das Rechnungsdatum (z. B. am 30.05.) hingegen muss taggenau angegeben werden. Beachten Sie allerdings, dass je nach Rechungsdatum beim Finanzamt die abzuführende Umsatzsteuer früher oder später fällig wird. Diese ist stets am 15. des übernächsten Monats fällig. Ist das Rechnungsdatum, wie oben beschrieben, der 30. Mai so ist die USt. am 15. Juli abzuführen. D. h. die Zahllast für den Monat Mai ist am 15. Juli zu entrichten und die UVA muss spätestens am 15. Juli eingereicht werden.

Diese Formate sind als Datumsangabe zulässig

Formatierungstyp
Beispiel 
Monatsname + JJJJ
Jänner 2017 – Dezember 2017
MM/JJJJ
1/2017 – 12/2017
MM-JJJJ
1-2017 – 12-2017
JJJJ/MM
2017/1 – 2017/12
JJJJ-MM
2017-1 – 2017-12

Was sonst noch auf einer Rechnung stehen muss, lesen Sie hier.

Rechnungslegung muss logisch nachvollziehbar sein

Ihre Rechnungen müssen für das Finanzamt logisch nachvollziehbar sein. Denn im Umsatzsteuergesetz wird festgehalten, dass Rechnungsnummern fortlaufend durchnummeriert sein müssen. Aus dieser Abfolge entsteht eben ein fortlaufender Nummernkreis. Mehr dazu, wie Sie Rechnungen durchnummerieren, lesen Sie hier.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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