Rechnungen werden nicht bezahlt – was tun?

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Sie haben eine Leistung erbracht, doch die entsprechenden Rechnungen werden nicht bezahlt? Hier erfahren Sie, was Sie tun können.

Rechnungen werden nicht bezahlt – was können Sie tun?

Wenn die Zahlungsfrist von gestellten Rechnungen verstrichen ist, doch der Kunde immer noch nicht bezahlt hat bzw. der Beitrag auf Ihrem Konto fehlt, dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit des Mahnverfahrens.

Ab wann dürfen Sie einen Kunden Mahnen?

Es gibt in Österreich keine allgemein gültige Regelung, wie oder wann man einen Kunden mahnen darf. Ebenso wenig gibt es eine gesetzliche Vorschrift, welche Fristen gelten. Sobald eine Leistung erfolgt ist, haben Sie das Recht, diese auch zu verrechnen. Beim Versenden der Rechnung wurde Ihrerseits ein Zahlungsziel angegeben. Nach Ablauf (oder besser schon kurz davor) der Zahlungsfrist sollte es bei Ihnen klingeln und die erste Mahnung verschickt werden.

Gibt es einen Unterschied zwischen einer Mahnung und einer Zahlungserinnerung?

Nein, den gibt es nicht. Um Kunden nicht zu verschrecken, nennt man die erste Mahnung auch “Zahlungserinnerung” – das klingt einfach friedvoller.

Wie können Sie Zahlungsziele festlegen

Wie bereits oben erwähnt, ist es besonders wichtig, dass Sie auf jeder Rechnung ein Zahlungsziel angeben. An diesem Datum MUSS anschließend das Geld auf Ihrem Konto sein.

Mögliche Formulierungen wären z. B.:

  1. Zahlungsziel: Fällig am 24.9.2017
  2. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum
  3. Zahlungsziel: prompt

Sobald die Frist abgelaufen ist, wird in der Regel das Mahnverfahren eingeleitet.

Unser Tipp: Halten Sie alle Prozesse schriftlich fest – im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahren können nämlich diese Geschäftsdokumente verlangt werden.

Das Mahnverfahren in Österreich

Da es keine gesetzliche Regelung gibt, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, kann jeder den Mahnrhythmus so handhaben, wie er will.

Bei uns hat sich folgender Prozess etabliert:

Ist die 1. Zahlungsfrist abgelaufen, wird die erste Mahnung weggeschickt – wiederum mit der Aufforderung, den offenen Betrag bis zu einem Stichtag zu überweisen.
Wenn auf dieses Schreiben keine Zahlung eingeht, kommt die zweite und dritte Mahnung zum Einsatz.

Die zweite und dritte Mahnstufe

In der zweiten und dritten Mahnung werden bereits Verzugszinsen bzw. Mahnspesen verrechnet und mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht.

Sollte auch diese Mahnstufe nicht den gewünschten Erfolg bringen, wird schließlich mit der Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro oder mit einem Anwalt gedroht.

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…auch der liebe Bud hat Probleme mit ausstänidgen Zahlungen

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael ist Co-Founder und CEO von everbill. Als Gründer und Geschäftsführer hat er über die Jahre viel Erfahrung gesammelt. Expertise, die er im everbill Magazin weitergibt, um Ihnen den Business-Alltag zu erleichtern.

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