Wie lange kann ich meine Forderung eintreiben? In welchem Zeitraum verliert eine Rechnung ihre Gültigkeit? Damit Sie keine Fristen übersehen und den Anspruch Ihrer Forderungen verlieren – oder auf der anderen Seite durch die Verjährung profitieren – folgender Beitrag gibt Aufschluss.
Erfahren Sie hier:
- Wann eine Rechnung aus rechtlicher Sicht verjährt ist
- Beispiele für Verjährungsfristen
- Wann die Aufbewahrungspflicht einer Rechnung verjährt
Die Verjährung einer Rechnung
Im Zivilrecht wird zu Gunsten des Schuldners geregelt, wann ein zeitlich bedingter Anspruch rechtlich aufgehoben wird. Schließlich liegt es in der Verantwortung des Gläubigers, seine Forderungen einzutreiben.
Nach Verstreichen einer bestimmten Frist, tritt die Verjährung automatisch ein. Bei Rechnungen gilt eine Frist von 3 Jahren nach der Rechnungserstellung. Allerdings erlischt nicht das Recht auf die Begleichung der offenen Rechnung, sondern nur das Recht auf die gerichtliche Klagbarkeit! Falls eine Rechnung beispielsweise nach 4 Jahren überwiesen wird, kann das Geld nicht zurückgefordert werden.
Beispiele für Verjährungsfristen
Beispiel | Verjährung |
---|---|
Rechnungen | 3 Jahre |
Schadensersatzansprüche | 3 Jahre |
Entgeldforderungen Freier Berufe | 3 Jahre |
Finanzielle Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag | 3 Jahre |
Miet- und Pachtzinsen | 3 Jahre |
Ansprüche eines Gesellschafters auf Gewinnanteile | 30 Jahre |
Ansprüche auf Rückzahlung eines Darlehens | 30 Jahre |
Ansprüche aus einem rechtskräftigen Urteil | 30 Jahre |
Forderungen aus einem bestätigtem Konkurs | 30 Jahre |
Die Aufbewahrungspflicht von Rechnungen für Selbständige
Selbständigen wird per Gesetz vorgeschriebenen, ihre Rechnungen und Belege 7 Jahre aufzuheben. Falls kein gerichtliches Verfahren gegen das Unternehmen vorliegt, können nach Verjährung der Frist die Bücher für das Jahr 2008 aussortiert werden.
Ob Sie auf der Schulnder- oder Gläubigerseite sind – mit der Unternehmenssoftware everbill sehen Sie auf einen Blick, wann welche Rechnung fällig ist. Sie werden automatisch erinnert, damit keine Fristen übersehen werden.
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