Wie du als Arzt eine Rechnung erstellst + kostenloses Muster

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In diesem Artikel liest du, was du beachten musst, wenn du als Arzt eine Rechnung stellst. Zusätzlich erhältst du durch Angabe deiner E-Mail Adresse eine kostenlose Musterrechnung zum Download.

Honorarnote oder Rechnung – was solltest du als Arzt verschicken?

Eines gleich mal vorweg: Steuerlich gibt es keinen Unterschied zwischen Honorarnoten und Rechnungen. Honorarnoten werden allerdings meist von freiberuflich tätigen Personen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder eben auch Ärzten ausgestellt. Im gewerblichen Bereich werden meist Rechnungen gestellt. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob du als Arzt Honorarnoten oder Rechnungen versendest.

Die korrekte Rechnung enthält:

Eine korrekt ausgefüllte Rechnung ist nicht nur aus steuertechnischen Gründen essenziell, sondern ist außerdem Voraussetzung für eine etwaige Kostenrückerstattung der Krankenkasse an deine Patienten.

Folgende Daten dürfen dabei auf keiner deiner Rechnungen bzw. Honorarnoten fehlen:

  • Deine persönlichen Daten (Name, dein Fachgebiet, Anschrift der Praxis)
  • Die Daten des Patienten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Adresse)
  • Versicherungsdaten (falls der Patient bei einer anderen Person mitversichert ist)
  • Diagnose(n) (für die Krankenkassa besonders wichtig)
  • Angaben zu erbrachter(n) Leistung(en) (die Angabe der Positionsnummer* ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch dringend empfohlen. Nur so ist die Leistung für den Sachbearbeiter der Krankenkassa klar ersichtlich und kann dementsprechend verarbeitet werden)
  • Ordinationsdatum
  • Zahlungsdatum (wenn bar bezahlt wurde)
  • Kennzeichnung der Abrechnung (durch “Betrag dankend erhalten” bzw. “Betrag wird auf Konto überwiesen”)
  • Fortlaufende Nummerierung (es ist nicht zwingend notwendig, eine fortlaufende Rechnungsnummer anzugeben, aber auch dies wird dringend empfohlen. Zumal so die Zuordnung von Buchungen, sowie die Rechnungsführung eindeutig nachvollziehbar wird.)

Nach Auszug aus der Honorarordnung für Ärzte, Allgemeinmedizin und Fachärzte der bva sind alle durchgeführten Grundleistungen nach Abschnitt I der Honorarordnung nach dem auf der Anzeige über geleistete Arzthilfe angegebenen Zeichenschlüssel bzw., wenn durch diesen eine besondere Qualität der Grundleistung (z. B. Ordination außerhalb der Sprechstunde) nicht zum Ausdruck kommt, mit der entsprechenden Positionsnummer anzuführen. Alle getätigten Sonderleistungen nach den Abschnitten II-XIII der Honorarordnung sind unter Angabe der Positionsnummern zu verrechnen. In Zweifelsfällen wird die jeweils niedrigere Position honoriert.

Sind Ärzte umsatzsteuerbefreit?

Die “unechte Steuerbefreiung” trifft nur auf die Ausübung der Heilkunde gemäß Ärztegesetz 1998 zu. Andere Tätigkeiten von Ärzten können durchaus umsatzsteuerpflichtig sein.

So sind…

  • die Ausübung der Heilkunde
  • und Gutachtertätigkeiten

zum Beispiel umsatzsteuerbefreit.

Während die Tätigkeiten von Arbeitsmedizinern keine Heilbehandlungen darstellen und damit umsatzsteuerpflichtig sind.

Ebenso wie:

  • schriftstellerische Tätigkeiten
  • Vortragstätigkeiten
  • und Lehrtätigkeiten
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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