Für die einen ist es die beste Erfindung seit dem Rad, für die anderen ein Ausdruck verfehlter Steuerpolitik, die Meinungen gehen bei kaum einem Thema so weit auseinander, wie bei der Pendlerpauschale. Nicht einmal, ob es das oder die Pendlerpauschale heißt, scheint geklärt zu sein. Wir bringen trotzdem ein wenig Licht ins Dunkle.
Die Pendlerpauschale im Allgemeinen
Bei der Pendlerpauschale gibt es folgende Kategorien:
- die große Pendlerpauschale
- die kleine Pendlerpauschale
- der Pendlereuro
Grundsätzlich handelt es sich bei der Pendlerpauschale um einen Betrag, der die Bemessungsgrundlage für die Lohn- / Einkommenssteuer verringert. Der Pendlereuro ist ein Fixbetrag, der einmal im Jahr von der Steuer abgesetzt werden kann und direkt mit dem Reiseweg zwischen Dienstort und Wohnort zusammenhängt.
Die große Pendlerpauschale
Die große Pendlerpauschale gilt für jene Arbeiternehmer, die 2 Kilometer oder weiter vom Dienstort entfernt wohnen und denen die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zugemutet werden kann. Die Kriterien dieser Zumutbarkeit entnimmt man am besten folgender Website, kurz zusammengefasst geht es vor allem um die Distanz und die Wegdauer zwischen Dienst- und Arbeitsort, die Kriterien werden aber vor allem in den letzten Jahren häufig angepasst.
Hat man Anspruch auf die große Pendlerpauschale, kann man sich über folgenden Absatzbetrag freuen:
Entfernung | Betrag/Monat |
---|---|
bei mindestens zwei km bis 20 km | 31 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 123 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 214 Euro |
bei mehr als 60 km | 306 Euro |
Die kleine Pendlerpauschale
Die kleine Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, denen eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zuzumuten ist, die Absatzbeträge fallen in folgender Höhe aus:
Entfernung | Betrag/Monat |
---|---|
bei mindestens 20 km bis 40 km | 58 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 113 Euro |
bei mehr als 60 km | 168 Euro |
Der Pendlereuro
Der Pendlereuro ist quasi der Nachfolger des Kilometergelds und steht allen Arbeiternehmern zu, die auch Anspruch auf die Pendlerpauschale haben. Der Pendlereuro ergibt sich aus der doppelten Kilometerdistanz zwischen Dienstort und Wohnort und kann einmal pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden.
Viel Spaß beim Pendeln!
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