Die Regierung hat sich am Montag, dem 20. Juni, auf ein paar Änderungen bezüglich der Registrierkassenpflicht geeinigt. Begünstigte sind vor allem Wirte und Vereine.
Neue Regelungen Registrierkasse: Der Kassasturz wird vereinfacht
Die so genannte “Kalte-Hände-Regelung” wird zugunsten von Almen vereinfacht: Umsätze im Freien (auf der Alm) müssen nicht mehr mit den Umsätzen des Hauptbetriebs zusammengerechnet werden. Dadurch können die Umsätze im Freien bis 30.000 Euro pro Jahr mittels Kassasturz abgerechnet werden. Auch kleine Vereine, wie die der Feuerwehr oder Pfarren, können sich auf eine Erneuerung freuen, nämlich die Ausdehnung der Stundengrenze von 48 auf 72 Stunden.
Wenn Wirte mit Vereinen bei einem Zeltfest mitarbeiten, soll der Umsatz der Wirte zukünftig herausgerechnet werden können, damit die Vereine ihre steuerlichen Begünstigungen nicht verlieren.
Für Vereinskantinen fällt die Registrierkassenpflicht vollständig, wenn sie nicht mehr als 52 Tage im Jahr in Betrieb sind und der Umsatz die 30.000 Euro Grenze nicht überragt.
BPA auf Kassenzettel verboten
Die hormonell wirksam und gesundheitsschädigende Chemikalie Bisphenol A, die zur Beschichtung auf Thermopapier für Thermodrucker verwendet wird, wird demnächst verboten. Das Verbot soll laut Umweltminister Rupprechter in der ganzen EU gelten. Die Anbieter von BPA-freien Papierrollen rüsten sich bereits gegen den Ansturm.
Quelle:
Registrierkasse-Gesetz wird entschärft
Registrierkasse: Wenn der Beleg krank macht
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