Mittlerweile fast schon Standard: Bei privaten Überweisungen an Freunde werden gerne mal lustige Verwendungszwecke geschrieben. Was als Scherz gemeint ist, kann aber auch gehörig nach hinten losgehen: Denn manchen Verwendungszweck müssen Banken sogar nachgehen, um kriminelle Aktivitäten auszuschließen.
In diesem Beitrag lesen Sie “Top 10 lustige Verwendungszwecke bei Überweisungen” und erfahren, was erlaubt ist und was nicht.
Unsere Top 10 der witzigsten Verwendungszwecke:
- Schutzgeld für Chuck Norris
- Danke für letzte Nacht
- Waffenfähiges Plutonium
- Vasektomie
- Auslandsdirektinvestition
- Doktortitel
- Almosen
- Schönheitsoperation
- Für dein neues Leben
- Jetzt kannst selbst du die GIS zahlen
Bonus: Make America Great Again!
Was ist als Verwendungszweck eigentlich erlaubt?
Wofür gibt es den Verwendungszweck bei Überweisungen überhaupt?
Prinzipiell hat der “Verwendungszweck” auf Überweisungen eine Art Notizzettel-Funktion für den Zahlungsempfänger. Bisher war es Praxis, dass bei Zahlungsaufträgen ein vorhandener Verwendungszweck in voller Länge an den Zahlungsempfänger weitergeleitet wurde. Seit Einführung des neuen SEPA-Datenformates im Jahr 2011 wurden die Regeln für den Verwendungszweck europaweit neu definiert: Seit der SEPA-Umstellung wird eine „Zahlungsreferenz“ (ehem. Kundendaten) vollständig übertragen. Nur wenn keine „Zahlungsreferenz“ angegeben ist, wird der „Verwendungszweck“ (alle 140 Stellen) übertragen. Ist die „Zahlungsreferenz“ angegeben, wird der Verwendungszweck nicht mehr zur Empfängerbank weitergeleitet und auf die ersten 35 Zeichen gekürzt. Diese 35 Zeichen werden in das Feld „Auftraggeberreferenz“ verschoben.
Darf die Bank private und gewerbliche Überweisungen einfach so kontrollieren?
Ja und Nein. Im Grunde gibt es keine Vorgaben und somit auch keine Verbote im Zahlungsverkehr innerhalb der EU Verwendungszwecke zu überprüfen. Jedes Geldinstitut und jede Bank habe dies selbst zu verantworten und mit deren Kunden vertraglich zu vereinbaren. Sollte allerdings ein dringender Verdacht auf kriminelle Machenschaften oder Terrorismus bestehen, dürfen Geldinstitute Überweisungen genau prüfen.
Können scherzhafte Verwendungszwecke bei Überweisungen Probleme verursachen?
Auch hier gilt, was im Vertrag zwischen Geldinstitut und Kunden festgelegt wurde. In den äußersten Fällen hat eine Bank bzw. ein Bankberater das Recht eine Zahlung zurückzuhalten, um diese zu prüfen. Es gilt aber sofort den Kontakt zum Kunden herzustellen.
Haben Sie schon mal den Verwendungszweck zweckentfremdet? Ich freue mich auf Ihren Kommentar!
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