Das Unternehmerleben wäre viel schöner, müsste man sich nicht mit Lohnnebenkosten herumschlagen. Die Lohnnebenkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden und fallen zusätzlich zum Bruttolohn an. Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, aus welchen Beiträgen sich die Lohnnebenkosten 2020 zusammensetzen, damit Sie diese in Ihrer Planung berücksichtigen können.
Die Lohnnebenkosten 2020 im Überblick
In Österreich lassen sich die Kosten, die zusätzlich zum Lohn / Gehalt auf Unternehmensseite für Arbeitnehmer anfallen, in folgende Kategorien verbuchen:
- Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
- Kommunalsteuer
- Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse
- Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung
Mit diesem Anteil werden die sozialversicherungstechnischen Leistungen abgegolten. Der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung beträgt 3,70% für Arbeiter und 3,83% für Angestellte. An der Unfallversicherung beträgt der Arbeitgeberanteil 1,3% für Arbeiter und Angestellte. Beträge für die Pensionsversicherung machen 12,55% für Arbeiter und Angestellte aus.
Kommunalsteuer
3% der Summe der Arbeitslöhne eines Kalendermonats sind an die Gemeinde abzuführen. In Wien gibt es noch zusätzlich die Dienstgeberabgabe, die 2 Euro pro Arbeitnehmer und pro angefangener Arbeitswoche ausmacht.
Mitarbeitervorsorgekasse
Der Beitrag für die Mitarbeitervorsorgekasse beträgt 1,53% (vom sozialversicherungsrechtlichen Entgelt), die Auswahl der BV obliegt entweder dem Betriebsrat oder dem Unternehmen (je nachdem, ob ein Betriebsrat vorhanden ist oder nicht).
Familienlastenausgleichsfond
Der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfond liegt auf der Unternehmerseite bei 3,9 % der Summe der Arbeitslöhne in einem Kalendermonat.
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Als letzter Punkt ist noch der DZ, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, zu leisten, seine Höhe ist vom Bundesland abhängig und liegt zwischen 0,34 und 0,42 % der Summe der Arbeitslöhne eines Monats. Sie finden die Aufstellung für Ihr Bundesland auf www.wko.at.
Es gibt also ein paar Punkte, die man in Sachen Lohnverrechnung und Planung als Unternehmer*in beachten sollte, aber wenn Sie die Lohnnebenkosten im Auge behalten, sind Sie definitiv auf dem richtigen Weg.
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