Kreditkosten steuerlich absetzen – so geht’s

Heute werden viele Anschaffungen und Ausgaben des täglichen Lebens mit Krediten finanziert . Ob es um ein Auto, Möbel, hochwertige Konsumgüter oder Reisen geht, Darlehen werden gerne genutzt, wenn nicht genügend eigene finanzielle Reserven vorhanden sind. Bei privaten Bauvorhaben ist fast immer eine Finanzierung aus Fremdmitteln notwendig. So hilfreich ein Kredit im Einzelfall sein mag, Zinsen und Tilgung stellen in der Regel eine spürbare Belastung dar. Die wäre geringer, wenn sich die Kreditaufnahme steuerlich geltend machen ließe.

Leider erkennt der Fiskus Kreditkosten grundsätzlich nur in engen Grenzen an. Das gilt sowohl im deutschen wie auch im österreichischen Steuerrecht. In beiden – sehr ähnlich gestalteten – Steuersystemen lassen sich die Kreditzinsen im Allgemeinen nur dann geltend machen, wenn die zugrunde liegende Finanzierung der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften dient. Damit bleiben die im Zusammenhang mit privaten Anschaffungen und Konsum anfallenden Kreditkosten weitgehend außen vor.

Kreditzinsen können in diesem Sinne vor allem bei Immobilienfinanzierungen und bei Krediten für berufliche Zwecke steuermindernd angesetzt werden. Im Folgenden geben wir einen Überblick:

Wie sich Kreditkosten steuerlich absetzen lassen:

1.) Kredite bei Mietimmobilien

Bei Mietimmobilien dienen Kredite üblicherweise dazu, Mieteinnahmen zu erzielen. Da es sich um steuerpflichtige Einkünfte handelt, sind auch die Kreditzinsen steuerlich absetzbar. Es spielt dabei keine Rolle, ob mit dem Kredit die Errichtung von Mietraum finanziert wird oder der Erhalt (Modernisierung bzw. Sanierung). Bei gemischt genutzten Gebäuden (Eigennutzung und Vermietung) können Finanzierungskosten üblicherweise nur dem Mietanteil entsprechend abgesetzt werden – es sei denn, es lässt sich nachweisen, dass die Finanzierung ausschließlich für Mietzwecke genutzt wurde.

2.) Kredite bei selbst genutzten Immobilien

In Deutschland sind Kreditkosten für selbst genutzte Objekte grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. In Österreich bestand bislang insofern eine Ausnahme, als Darlehen für Wohnraumschaffung und -sanierung steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden konnten. Dabei ließen sich sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen abziehen. Diese Regelung gilt allerdings nur noch für vor dem 1. Januar 2016 aufgenommene Kredite. Der Sonderausgabenabzug bleibt bei diesen Krediten bis 2020 möglich.

3.) Kredite für berufliche Zwecke

Kreditkosten sind immer dann absetzbar, wenn sie für die Erzielung von Erwerbseinkommen aufgenommen werden.

    • die Zweitwohnung bei Arbeitnehmern

Wenn eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt benötigt wird, um eine Arbeitsstelle zu erreichen, werden die damit im Zusammenhang stehenden Kreditkosten anerkannt. Das gilt nicht nur für Kreditkosten im unmittelbaren Wohnungskontext, sondern auch für im Weiteren anfallende Umzugs-, Makler-, Miet- und Renovierungskosten.

    • das beruflich genutzte Fahrzeug

Auch Autofinanzierungen müssen für die steuerliche Anerkennung beruflich veranlasst sein und nicht nur der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dienen. Typischerweise trifft dies bei Selbständigen und Freiberuflern mit Außendiensttätigkeit zu. Wird das Fahrzeug sowohl beruflich als auch privat genutzt, ist der berufliche Anteil nachzuweisen (Fahrtenbuch).

    • Büro- und Geschäftsausstattung

Selbständige und Freiberufler dürfen auch Kreditkosten im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer Büro- und Geschäftsausstattung (Büromöbel, EDV, technische Geräte usw.) geltend machen.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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