Hier erfahren Unternehmer alles, was Sie rund um die Krankenversicherung für Selbständige und dessen Leistungen wissen möchten.
Alles Infos zu Krankenversicherung für Selbständige im Überblick:
- Ab wann bin ich krankenversichert?
- Wo bin ich als Selbständiger krankenversichert?
- Wie hoch sind die Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige?
- Wann sind die Beiträge fällig?
- Die Leistungen der Krankenversicherung für Selbständige
- Private Zusatzversicherungen
- Mitversicherung für Ehegatten und Kinder
- Krankengeld
Ab wann bin ich krankenversichert?
Die Krankenversicherung fällt wie die Pensionsversicherung, Selbständigenvorsorge und Unfallversicherung unter die Pflichtversicherung und ist – wie der Name schon andeutet – ein Muss. Die verpflichtete Krankenversicherung gilt in demselben Monat, in dem Sie Ihr Gewerbe gemeldet haben. Neue Selbständige sind mit Tag der Ausübung ihres Berufes pflichtversichert. Bei Freiberuflern gilt die Versicherung mit dem ersten Tag des Kalendermonats, indem sie sich selbständig gemacht haben.
Wenn Sie nebenbei angestellt sind, können Sie dieses Jahr 4.871,76 Euro dazuverdienen, ohne dass Sie in eine weitere Pflichtversicherung fallen. Ansonsten liegt die Versicherungsgrenze bei 6.453,36 Euro im Jahr.
Wo bin ich als Selbständiger krankenversichert?
Gewerbetreibende oder Neue Selbständige sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG, auch SVA genannt) versichert und Freiberufler nach der Pflichtversicherung nach dem Freiberuflich Selbstständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG).
Wie hoch sind die Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige?
Grundsätzlich gilt:
Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag
Die Beitragsgrundlage wird aus der Einkommensteuererklärung ermittelt. Es gibt die Höchst- und die Mindesbeitragsgrundlage.
Die Pflichtversicherungssätze sind gesetzlich geregelt und beinhalten:
- die Krankenversicherung (7,65 % der Beitragsgrundlage)
- die Pensionsversicherung (GSVG: 18,50 %, für Freiberufler: 20 % der Beitragsgrundlage)
- die Unfallversicherung (für alle 8,90 Euro pro Monat)
- die Selbständigenvorsorge (1,53 % der Beitragsgrundlage)
Die SVA bzw. FSVG sind zuständig für die Pensions- und Krankenversicherung. Die Unfallversicherung wird über die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) abgewickelt.
Wann sind die Beiträge fällig?
Zu bezahlen sind die Versicherungsbeiträge der Pensions- und Krankenversicherung jeweils am:
- 28/29 Februar
- 31. Mai
- 31. August
- 30. November
Die Beträge der Unfallversicherung werden monatlich geltend gemacht.
Die freiwillige Zusatzversicherungen
Seit 2009 können Selbständige eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Die Beiträge werden von der Pflichtversicherungs-Anstalt eingesammelt und an das Arbeitsmarktservice (AMS) überwiesen. Bei Bedarf können Familienmitglieder mitversichert werden.
Wann endet die Krankenversicherung?
Die Pflichtversicherung endet mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem das Gewerbe oder die berufliche Tätigkeit beendet wurde.
Die Leistung der Krankenversicherung für Selbständige
Die Krankenversicherung nach dem GSVG unterscheidet zwischen der Sachleistungsberechtigten und Geldeistungsberechtigten.
1. Sachleistungsberechtigung
Betriebsgründer und Selbständige, die im drittvorangegangen Kalenderjahr versicherungspflichtige Einkünfte unter 65.100 (Wert 2015) aufweisen.
Geldleistungsberechtigung
Wer im drittvorangegangen Kalenderjahr die 65.100 Euro übersteigt, ist geldleistungsberechtigt.
Wie sich der Unterschied zwischen Geldleistungsberechtigung und Sachleistungsberechtigung auswirkt:
Beim Arzt:
Beim Arzt erfolgt bei Sachleistungsberechtigung die Abrechnung zwischen Arzt und SV-Träger. Der Patient trägt 20 % der Kosten selbst.
Geldleistungsberechtigte hingegen treten als Privatpersonen auf. Sie müssen das Honorar des Arztes zunächst selber bezahlen, nach Vorlage der beglichenen Rechnung erhalten sie eine Vergütung, die einer festgesetzten Satzung folgt (mit maximal 80 % des Betrages).
Spitalsbehandlungen – Sonderklasse
Sachleistungsberechtigte erhalten nur Pflegegebührenersatz der allgemeinen Gebührenklasse.
Geldleistungsberechtigte erhalten zusätzliche Leistungen zum oben genannten Pflegegebührenersatz.
Spitalsbehandlung – allgemeine Gebührenklasse
Sachleistungsberechtigte und Geldleistungsberechtigte zahlen keinen Selbstbehalt, leisten aber einen Kostenbeitrag an das Spital. Dieser Kostenbeitrag ist je nach Spital unterschiedlich, beträgt ca. € 10,- bis € 20,-/ Tag und ist für maximal 4 Wochen zu bezahlen.
Auf Antrag können Sachleistungsberechtigte als auch Geldleistungsberechtigte bei Entrichtung eines zusätzlichen Beitrages ihren Krankenversicherungsschutz ändern.
Private Zusatzversicherung
Versicherte, für die die Geldleistungsberechtigung gilt, winkt oft eine vergünstigte Prämie des Anbieters einer Privatversicherung. Es ist ratsam zu prüfen, ob die Geldleistungsberechtigung der GSVG nicht günstiger ist, als eine Privatversicherung mit normaler Prämie.
Mitversicherung von Ehegatten und Kindern
Kinder sind haben kostenlosen Anspruch auf die Krankenversicherung, sofern sie nicht wo anders krankenversichert sind und den Wohnsitz im Inland haben.
Für den Ehepartner sind seit 1.1.2001 in bestimmten Fällen zusätzliche Beträge vorgesehen.
Das Krankengeld
Selbständigen kann bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit auch Krankengeld gewährt werden.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
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