Die SVA kürzt das Krankengeld für Selbständige, der Krankenstand kann also richtig teuer werden. Mit welchen Kürzungen Sie zu rechnen haben, lesen Sie hier.
Die wichtigsten Fragen zur Kürzung des Krankengelds für Selbständige
Krank nur im Notfall – das ist das Motto für viele Selbständige. Und für einige von ihnen wird das Kranksein bzw. der Krankenstand heuer eine besonders teure Angelegenheit.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld
Prinzipiell haben alle Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankengeld. Der Gesetzestext spricht von einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit. Damit wird die soziale Absicherung von Selbständigen bei längerer Arbeitsunfähigkeit (z. B. nach einem Unfall) entscheidend verbessert.
Anspruchsberechtigt sind Selbständige,
- die aufgrund lang andauernder Krankheit oder der Folgen eines Unfalls arbeitsunfähig sind,
- die nach dem GSVG krankenversichert sind,
- deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist und
- die regelmäßig keine oder weniger als 25 Mitarbeiter (auch Teilzeitkräfte) beschäftigen.
Anspruchsdauer
Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von maximal 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit endet der Anspruch auf Krankengeld.
Gekürztes Krankengeld für Selbständige ab 2017
Nun ist es allerdings so, dass die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Millionenverluste beklagt, die vor allem durch die zusätzliche freiwillige Krankenversicherung vieler Selbständiger entstanden. Diese wird überwiegend von Geringverdienern in Anspruch genommen, da die gesetzliche Lohnfortzahlung eben erst ab dem 43. Tag gilt. Auf diese Weise sollen Einkommensverluste im Fall einer Krankheit minimiert werden.
Mehr Infos bietet Ihnen die WKO.
Während 2007 nur knapp 8000 Versicherte die Zusatzleistung in Anspruch genommen haben, sind es heute fast 31.000 der insgesamt 800.000 Versicherten. Folglich haben zu viele Selbständige die angebotene Zusatzversicherung benötigt, heißt es von Seiten der SVA.
Gekürzte Werte:
Bis 2016 | Seit 2017 |
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Bisher gab es ab dem 4. Tag 29 Euro | Nun müssen Selbständige mit 8 Euro an täglichem Mindestkrankengeld auskommen |
Fazit
Die allgemeinen Beiträge sind für die Kleinunternehmer oft eine große finanzielle Belastung. Krank zu werden, kann sich kaum einer leisten. Die Kürzungen treffen österreichische Unternehmer und Selbständige quer durch den Gemüsegarten und stellen die Kleinsten der Kleinen vor neue Herausforderungen.
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