Als schnell wachsendes Startup gibt es 100 verschiedene Dinge, um die man sich Gedanken machen muss. Deshalb haben wir von everbill uns das Thema Kollektivvertrag im Detail angesehen und Ihnen hier alle wichtigen Informationen zusammengefasst, die Sie brauchen, bevor Sie ihren ersten Mitarbeiter einstellen.
Arbeitsrecht in Österreich – Die unterschiedlichen Kategorien
Arbeitsverhältnisse sind in Österreich von Beginn bis Beendigung stark reguliert. Dabei ist besonders wichtig zu wissen, unter welche Kategorie das Arbeitsverhältnis fällt, da damit eine Reihe von unterschiedlichen Folgen verbunden ist. Es wird unterschieden zwischen Arbeitsverhältnissen mit Selbstständigen, wie z.B. Freelancern und mit Unselbstständigen, wie z.B. klassischen Angestellten.
Arbeiter und Angestellte | Freie Dienstnehmer | Geringfügig Beschäftigte | Lehrlinge | Selbstständige zB.: Freelancer |
Arbeiter und Angestellte sind die klassischen Dienstnehmer. Diese haben geregelte Arbeitszeiten und müssen sich an die Anweisungen des Arbeitgebers halten. | Freie Dienstnehmer sind nur für eine bestimmte Zeit Teil des Unternehmens. Sie können sich sowohl Arbeitsort als auch Arbeitszeiten frei auswählen und schulden nur die Leistungen aus dem freien Dienstvertrag. | Geringfügig Beschäftigte sind Arbeiter oder Angestellte, die allerdings maximal 425,70 EUR im Monat verdienen. Es gelten weitgehend die gleichen Regelungen mit einigen Ausnahmen im Sozialversicherungsgesetz. | Lehrlinge fallen weitgehend unter die Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte, wobei es einige Sonderregelungen gibt. | Selbstständige sind keine Angestellten und daher weder eine wiederkehrende Arbeitsleistung schuldig noch müssen sie sich an gewisse Arbeitszeiten und -orte halten. Selbstständige schulden nur ein Produkt und sind somit ein gleichwertiger Geschäftspartner. |
Was ist ein Kollektivvertrag?
Kollektivverträge sind allgemeine Arbeitsrahmenverträge, die zwischen Arbeitnehmervertretern, meist dem ÖGB, und Arbeitgebervertretern, meist der Wirtschaftskammer, verhandelt werden. Kollektivverträge verfolgen den Zweck, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Wirtschaftsbereichs möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Dabei kann allerdings eine Vielzahl von unterschiedlichen Themen behandelt werden und es ist wichtig, sich im Detail mit seinem Kollektivvertrag auszukennen.
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung, bei der Sie Ihre Arbeitnehmer anmelden müssen, richtet sich meist nach dem anwendbaren Kollektivvertrag. Genaue Regelungen hierzu sind außer im Kollektivvertrag auch im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zu finden. Zum Thema Sozialversicherung für Selbstständige finden Sie hier Informationen.
Unter welchen Kollektivvertrag fällt mein Betrieb?
Welcher Kollektivvertrag auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, ist generell von der Branche abhängig, in der Ihr Unternehmen tätig ist. Am einfachsten finden Sie als Gründer den genauen und aktuellsten Kollektivvertrag für ihr Unternehmen auf der Seite der Wirtschaftskammer über Ihre Branche bzw. Fachgruppe.
Die Branchen sind:
- Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Transport und Verkehr
- Information und Consulting
- Industrie
- Handel
- Gewerbe und Handwerk
- Bank und Versicherung
Alle diese Branchen werden in jeweils mehrere Fachgruppen unterteilt.
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