Sie haben Ihre Berufung gefunden und wagen nun die Selbständigkeit? In diesem Beitrag lichten wir den Behördendschungel, damit Sie so schnell wie möglich loslegen können:
In 5 Schritten ein Kleinunternehmen gründen
- Die Wirtschaftskammer aufsuchen
- Das Gewerbe beim Magistrat bzw. der Bezirkhauptmannschaft anmelden
- Finanzamt kontaktieren
- Anmeldung bei der Sozialversicherung (SV)
- die Kleinunternehmerregelung checken
Schritt #1 Wirtschaftskammer aufsuchen
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) fungiert als Interessensvertretung für Unternehmer. Gerade in der Gründungsphase greift speziell das Gründerservice der WKO Jungunternehmern unter die Arme und bietet neben persönlicher Beratung auch teils kostenlose Workshops und Kurse zum Unternehmertum.
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Zusätzlich erhalten Sie von der WKO die Neugründerbestätigung (NeuFöG), welche Sie von einem Teil der Abgaben und Gebühren befreit.
Schritt #2 Das Gewerbe anmelden
Sie möchten ein freies Gewerbe betreiben? In diesem Fall lässt sich die Abwicklung elektronisch über die Bezirksstelle der Wirtschaftskammer abwickeln. Reglementierte Gewerbe, die einen Gewerbeschein vorsehen, werden persönlich bei der Bezirkhauptmannschaft oder dem Magistrat des zukünftigen Firmenstandorts angemeldet.
Schritt #3 Die Meldung beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats nach Gründung müssen Sie beim Finanzamt um die Steuernummer ansuchen. Dazu müssen Sie auch den Fragebogen zur Betriebseröffnung ausfüllen. Die sogenannte Betriebseröffnungsanzeige kann auch durch die Gewerbebehörde eingebracht werden.
Schritt #4: Die Meldung bei der Sozialversicherung
Sobald Sie Ihr Kleinunternehmen gegründet haben, müssen Sie sich verpflichtend bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anmelden. In der Regel informiert das Finanzamt die Sozialversicherung über Ihre Gründung und schickt die erforderlichen Unterlagen zu. Sollte sich dies aber um 1 Monat verzögern, sollten Sie die SVA kontaktieren.
Schritt #5: Die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse
Sie möchten gleich zu Beginn einen Mitarbeiter einstellen? Dann ist dieser vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.
Schritt #6 Die Kleinunternehmerregelung abchecken
Fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung oder nicht? Wenn Sie nämlich über 30.000 Euro Umsatz erzielen, müssen Sie die Umsatzsteuer abführen sowie eine UID-Nummer beantragen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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