Wie kann ich mein Kleingewerbe anmelden? Benötige ich eine Gewerbeberechtigung? Welche Dokumente benötige ich? Hier erhalten Sie einen Leitfaden zur Kleingewerbe Anmeldung in Österreich.
So können Sie ein Kleingewerbe anmelden
Um in österreich ein Kleingewerbe anmelden zu können, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Denn in Österreich unterscheiden wir zwischen freien und reglementierten Gewerben.
- Reglementierte Gewerbe:
Für reglementierte Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. - Freie Gewerbe:
Freie Gewerbe sind solche, die ohne Nachweis besonderer Fähigkeiten oder Ausbildungen ausgeübt werden.
Mehr zu freien und reglementierten Gewerben lesen Sie hier.
Nötige Schritte für die Kleingewerbe Anmeldung
- Beratung und Termin bei Wirtschaftskammer
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Magistrat bzw. der Bezirkhauptmannschaft
- Kontakt mit Finanzamt und Fragebogen zur Betriebseröffnung ausfüllen
- Anmeldung bei der Sozialversicherung (SV)
- Überblick über Kleinunternehmerregelung behalten
Die Kleingewerbeanmeldung
Wenn Sie ein freies Gewerbe anmelden möchten, können Sie dies elektronisch bzw. online über die Bezirksstelle der Wirtschaftskammer abwickeln. Wenn Sie jedoch ein reglementiertes Gewerbe anmelden wollen, müssen Sie persönlich bei der Bezirkhauptmannschaft oder dem Magistrat des zukünftigen Firmenstandorts erscheinen und Ihr Gewerbe dort anmelden.
Die nötigen Dokumente für die Gewerbeanmeldung
Einzelunternehmer müssen folgende Dokumente bei der Gewerbeanmeldung vorlegen:
Benötigte Daten für Einzelunternehmen Anmeldung | Benötigt? |
Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass | Ja |
Aufenthaltstitel bei Drittstaatenangehörigen | Ja |
Heiratsurkunde (Sollte der Heiratsname vom Geburtsnamen abweichen) | Ja |
Meldebestätigung (nur wenn kein Wohnsitz im Inland vorliegt) | Ja |
Befähigungsnachweis | Nur bei reglementierten Gewerben |
Gesellschaften und sonstige juristische Personen anmelden
Gesellschaften und sonstige juristische Personen müssen bei der Gewerbeanmeldung einer Gesellschaft (GmbH, AG, OG, KG) einen Auszug aus dem Firmenbuch (dieser darf nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen. Andere juristische Personen müssen ihren Bestand entsprechend nachweisen (z. B. Vereine – Eintrag im Vereinsregister).
Für die Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers müssen Sie neben der Personaldokumente, die auch für Einzelunternehmer verlangt werden, und dem eventuellen Befähigungsnachweis noch folgende Punkte beachten.
Es wird u. a. eine…
- schriftliche Erteilung der Anordnungsbefugnis durch die GewerbeinhaberIn,
- schriftliche Einverständniserklärung des gewerberechtlichen Geschäftsführers/der GeschäftsführerIn betreffend seiner/ihrer Bestellung
- sowie die Erteilung der Anordnungsbefugnis verlangt.
Kleiner Tipp: Gründerservice der WKO nutzen
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