Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug gehören für die meisten von uns nicht zu den Genussseiten des Unternehmerlebens. Das Kilometergeld ist allerdings durchaus mehr als ein Wermutstropfen.
Wann bekommen Sie Kilometergeld?
Folgende Umstände müssen eintreten, damit Sie Anspruch haben:
- Sie machen eine Dienstreise.
- Sie als Arbeitnehmer müssen für den Betrieb des Fahrzeugs selbst aufkommen (es handelt sich also um kein Dienstfahrzeug.
- Sie haben ein Fahrtenbuch oder einen sonstigen Beweis für die Dienstfahrt.
- Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten.
Die Dienstreise
Als Dienstreise gilt eine Fahrt, die Sie während Ihrer Arbeitszeit, im Zuge der Tätigkeit, für Ihr Unternehmen durchführen. Die reguläre An- und Abreise zum Dienstort qualifiziert Sie nicht für das Kilometergeld, allerdings sollten Sie einen Blick auf unseren Artikel zum Thema Pendlerpauschale richten.
Das Kilometer-Geld dient dazu, die Abnutzungserscheinungen am Fahrzeug, laufende Kosten sowie diverse andere Posten abzudecken und richtet sich nach der Anzahl der im Zuge von Dienstreisen zurückgelegten Kilometer. Als Fahrzeug gelten KFZ, Motorräder, aber auch Fahrräder sowie Fußwege können fürs Kilometergeld angerechnet werden.
Auflistung je nach Fahrzeugtyp
Kraftfahrzeugtype | Kilometergeld in Euro (auf volle Cent aufgerundet) |
---|---|
PKW | 0,42 |
Motorfahrräder und Motorräder | 0,24 |
Mitfahrerinnen/Mitfahrer | 0,05 |
Fahrrad bzw. zu Fuß (ab mehr als 2 km) | 0,38 |
Beim Kilometersatz werden maximal 30000 Kilometer pro Jahr steuerfrei ausbezahlt. Wenn man also gut Buch führt und die Fahrten einreicht, bekommt man durchaus mehr als ein nettes Taschengeld retour.
Höchstgrenzen:Das Kilometergeld kann für höchstens 30.000 Kilometer oder mit 12.600 Euro jährlich abgesetzt werden. Das Fahrrad-Kilometergeld ist mit höchstens 1.500 km oder 570 Euro pro Jahr begrenzt.
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