Ab 1.1.2020 wird in Deutschland die KassenSichV wirksam, die den Erwerb einer TSE (technischen Sicherheitseinrichtung) erfordert. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was es mit der TSE auf sich hat und welche Unterschiede zu österreichischen Regelungen bestehen.
Der Inhalt der KassenSichV vereint in drei Buchstaben: TSE
Als eines der letzten Länder Europas führt nun auch endlich Deutschland eine Verordnung zum Schutz vor Manipulation an Kassensystemen ein. Bis 31.12.2019 müssen Unternehmen ihre elektronischen und computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen aufrüsten. Denn die KassenSichV bestimmt, dass alle elektronischen Aufzeichnungs- und Sicherheitssysteme im Geschäftsverkehr an eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angeschlossen werden müssen, die folgendes umfasst:
- Sicherheitsmodul: Für die manipulationssichere Protokollierung und Signierung von Transaktionen.
- Digitale Schnittstelle: Für den einheitlichen Export der Daten, z.B. für Prüfungszwecke.
- Speichermedium: Für die manipulationssichere Speicherung der Daten für die gesetzliche Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren.
Die TSE stellt fest, dass sämtliche Daten, Umsätze, Erlöse und Vorgänge lückenlos und möglichst detailliert aufgezeichnet werden. Die nachträgliche Löschung oder Änderung von Daten soll unmöglich gemacht werden.
Ausnahme: Es gilt eine Übergangsfrist bis 1.1.2023, wenn das Gerät vor dem 25.10.2010 angeschafft wurde, GoBD konform ist und bauartbedingt nicht aufrüstbar.
Unterschiede zwischen KassenSichV und RKSV
In Österreich ist seit 1.4.2017 die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) gütlig. Die RKSV soll, wie die KassenSichV, Kassensysteme vor manipulativen Eingriffen schützen. Trotz desselben Zwecks bestehen allerdings grundlegende Unterschiede zwischen der österreichischen und der deutschen Verordnung:
RKSV | KassenSichV | |
Anforderungen an die Sicherheitseinrichtung | Die Kasse speichert die Transaktionen und erstellt die Signaturen mithilfe von der Signatureinheit gesendeten Codes. | Die Sicherheitseinrichtung speichert und verschlüsselt die Buchungen. |
Ort des Datenerfassungsprotokolls | Kasse | Speicherchip in der TSE |
Art der protokollierten Transaktionen | Barumsätze | Alle Transaktionen, die einen Einfluss auf die Bilanz oder G+V haben (z.B. auch Warenbewegungen oder Ein- und Auszahlungen) |
Zeitpunkt der Protokollierung | Bei der Finalisierung | Ab dem ersten Knopfdruck alle 45 Sekunden |
Was ist nun alles zu beachten?
Um bei den immer mehr werdenden Regelungen und Gesetzen nicht den Überblick zu verlieren, haben wir eine Liste mit allen Punkten für Sie zusammengestellt, die Sie als Unternehmer in Deutschland bei der Verwendung Ihrer elektronischen Registrierkasse beachten müssen:
- Einzelaufzeichnungspflicht (seit dem 1.1.2017): Für jeden Geschäftsvorfall muss eine neue Transaktion gestartet werden.
- Kassen-Nachschau: Seit dem 1.1.2018 sind unangekündigte Kassenprüfungen möglich.
- Belegerteilungspflicht (ab dem 1.1.2020): Bei elektronischen Aufzeichnungssystemen ist die Belegausgabe verpflichtend.
- Anforderungen laut GoBD an die elektronische Archivierung
- Ihre Registrierkasse muss ab 1.1.2020 über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Woher bekomme ich die TSE?
Derzeit ist noch keine zertifizierte TSE am Markt erhältlich. Zertifiziert werden die Sicherheitseinrichtungen vom BSI (Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik), das auch die Mindest-Sicherheitsanforderungen und technischen Richtlinien für die Herstellung festgelegt hat. Zur Zeit steht auch noch kein Datum fest, an dem eine Liste von Anbietern erscheinen soll. Lediglich eine Liste mit Anbietern, deren Produkt sich derzeit in Zertifizierung befindet, stellt das BSI zur Verfügung.
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