In Österreich können Selbständige Ihre Jahreskarte unter gewissen Umständen steuerlich geltend machen. Wir sagen Ihnen, wann Ihre Jahreskarte steuerlich absetzbar ist und wie sie am besten vorgehen.
Ist die Jahreskarte steuerlich absetzbar?
Auch als Selbständiger bzw. EPU haben Sie die Möglichkeit, Fahrtkosten für berufliche Termine oder zu Seminaren, die der Aus-, Fort- oder Weiterbildungen gelten, steuerlich abzusetzen.
In diesem Fall müssen Sie den entsprechenden Anteil an der Jahreskarte als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Die beruflichen Anteile können Sie abschreiben.
Ein Beispiel:
- Wenn Sie z. B. jede 10. Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus beruflichen Gründen machen, sind das 10% der Jahreskarte.
- Wenn Sie außerhalb der Stadt (z. B. Wiens) arbeiten und leben, können diese Anteile natürlich ebenfalls angepasst werden. Wichtig ist immer, dass die Beträge nachvollziehbar sind. In diesem ist ein Privatanteil von ca. 10 % gut begründbar.
Was sind Betriebsausgaben?
Als Betriebsausgaben werden alle Aufwendungen und Ausgaben bezeichnet, die für den Betrieb Ihres Unternehmens essentiell sind bzw. betrieblich veranlasst sind. Diese können unter gewissen Umständen als Abzugsposten eingesetzt werden:
Mit einer betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen | ✓ |
Aus Sicht der UnternehmerIn dem Betrieb zugute kommen, diesen unterstützen oder sie unfreiwillig treffen | ✓ |
Wenn Sie nicht unter das Abzugsverbot fallen | ✓ |
Was bedeutet das Abzugsverbot?
Der § 20 EStG 1988 regelt nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben. Unter anderem fallen hierunter Lebensführungskosten, private Ausgaben, Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist. Mehr dazu hier.
Fazit:
Egal, ob mit dem eigenen Fahrzeug oder den öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn eine Fahrt betrieblich veranlasst ist, kann diese steuerlich abgeschrieben werden. Entsprechende Belege (Tickets, Taxirechnungen oder Belege für Kraftstoffe) sollten Sie immer sammeln und einordnen. Wenn Sie eine Jahreskarte besitzen, müssen Sie stets einen nachvollziehbaren Privatanteil berücksichtigen.
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