Ach, die Schulzeit – meine größte Sorge damals: nervige Lehrer, Referate über Bücher, die ich nicht gelesen habe, und wie ich am schnellsten nach Hause komme, um OC California nicht zu verpassen. Gut, mühsam war die Schule auch manchmal, vor allem ob der brütenden Hitze in unseren Klassenzimmern. Da kam es schon einmal vor, dass jemand nach “Hitzefrei” verlangte – meistens ich selbst. Heutzutage sieht es etwas anders aus. Als selbständiger habe ich sowieso (gefühlt) nie frei und auch Büroangestellte hecheln den “Hitzeferien” umsonst nach.
Aber was braucht es um in Österreich Hitzefrei im Büro zu erhalten? Was ist als Arbeitgeber möglich, und wann dürfen die Angestellten frei nehmen? Wir klären auf:
Hitzefrei im Büro: In der Schule noch möglich, im Büro nicht?
Eines gleich einmal vorweg: Hitzefrei im Büro kommt eigentlich nie vor – nicht nur, weil die meisten Büros mittlerweile klimatisiert sind. Dennoch halten sich ein paar wenige Gerüchte hartnäckig:
Die Gerüchte um Hitzefrei im Büro sind:
- Wenn die Temperaturen in den Büroinnenräumen 35 Grad überschreiten, darf ich als Arbeitnehmer das Büro verlassen.
- Wenn etwaige technische Maßnahmen wie Klimaanlagen und Co. den Raum nicht kühlen können oder erst gar nicht vorhanden sind, gib es ebenfalls hitzefrei.
- Arbeits- und Leistungsfähigkeit nehmen bei hohen Temperaturen stark ab.
Stimmt nicht!
Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.
Stimmt nicht!
Nochmals: Es gibt KEINE gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.
Aber: In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, beispielsweise verursacht durch Maschinen oder Lichtspots müssen abgeschirmt werden.
Stimmt!
Die Leistungsfähigkeit, die Arbeitsfähigkeit und die Konzentration nehmen bei hohen Temperaturen deutlich ab. Um genau zu sein von 30 bis 70 Prozent – sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten – gegenüber Tagen mit “normalen” Temperaturen. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität und die Fehlerhäufigkeit sowie das Unfallrisiko steigen.
Hitzefrei im Büro gibt es nicht: die gesetzlichen Regelungen
Die Gesetzliche Grundlage besteht nach § 28 Arbeitsstättenverordnung (AStV).
Wenn eine Klimaanlage vorhanden ist, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Raumtemperatur in den Büroräumen, in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung ausgeübt werden, zwischen 19° und 25° liegt.
Bei Arbeiten mit “normaler” körperlicher Belastung bzw. bei Arbeiten, die häufiges Stehen verlangen, hat die Raumtemperatur zwischen 18° und 24° zu betragen.
Sollten Klimaanlagen verwendet werden, muss die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % betragen. Sind solche Anlagen nicht vorhanden, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass das Klima auf andere Weise gesenkt wird (z.B. Stoßlüften, Beschatten der Fenster, Installation von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken).
Eine gesetzlich angeordnete Installation von Klimaanlagen gibt es nicht.
Von den Regelungen zu Raumklima und Zugluft darf abgewichen werden, wenn dies die Nutzungsart des Raumes erfordert und andere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen vor ungünstigen raumklimatischen Bedingungen getroffen wurden.
Hitze im Büro: die Tipps der Arbeiterkammer
- Genug trinken – Bereitstellung geeigneter alkoholfreier Getränke durch den/die Arbeitgeber/in
- organisatorische Maßnahmen, wie den Arbeitsbeginn vorverlegen, die Mittagshitze meiden und zusätzliche Arbeitspausen
- Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
- Nachtabkühlung nutzen: für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen und zwar in der Nacht – oder in den frühen Morgenstunden
- Lockerung eventuell vorhandener Bekleidungsvorschriften
- Bereitstellung von Tisch- oder Stehventilatoren (Zugluft vermeiden!)
- Zurverfügungstellung von Duschgelegenheiten
- Wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sind bei hohen Temperaturen gesundheitliche Probleme zu befürchten!
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