Es gibt sehr viele sehr unterschiedliche Gründe, wieso man neben einer hauptberuflichen Tätigkeit noch einer nebenberuflichen nachgehen möchte, doch unabhängig von diesen Gründen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer dieselben. Wir haben alle Infos für Sie, wenn Sie darüber nachdenken, nebenberuflich tätig zu werden und dafür einen Gewerbeschein benötigen.
Wann benötigen Sie für einen Gewerbeschein bei einem Nebenjob?
Die erste Voraussetzung für eine nebenberufliche Tätigkeit ist Ihr laufender Dienstvertrag. Sieht dieser eine nebenberufliche Tätigkeit nicht vor, sollten Sie sich zumindest überlegen, ob der Nebenberuf genug abwirft, um in Zukunft zum Hauptberuf zu werden.
Ist diese “Hürde” geschafft, müssen Sie sich überlegen, ob Ihre zukünftige Tätigkeit einen Gewerbeschein erfordert. Der größte Teil der gewerblichen Tätigkeiten unterliegen in Österreich der Gewerbeordnung, fällt Ihr zukünftiges Schaffen in einen dort vorhandenen Bereich, müssen Sie sich wohl oder übel um den entsprechenden Gewerbeschein bemühen.
Freie Gewerbe, neue Selbstständigkeit
Es gibt allerdings auch Gewerbe, für die Sie keinen Gewerbeschein brauchen. Diese wären zum Beispiel:
- Unterrichten und Ähnliches
- Literarische Tätigkeit
- Tätigkeiten im Gesundheitswesen
- Land- oder Forstwirtschaft
Es hindert Sie also nichts daran, einer Tätigkeit als Marillenbauer nachzugehen, oder als Schriftsteller, außer vielleicht die finanziellen Ressourcen und/oder das Talent. Aber neben diesen sogenannten freien Gewerben gibt es auch die neue Selbstständigkeit, in diese Gruppe fallen zum Beispiel folgende Tätigkeiten:
- Freischaffende Wissenschaftler
- Kunstschaffende
- Freischaffende Journalisten
Hier ist zu beachten, dass diese Berufsgruppen weder der Gewerbeordnung unterliegen, noch der der freien Berufe, um eine Interessensvertretung ist es leider auch nicht besonders gut bestellt. Im everbill Magazin erfahren Sie Tipps & Tricks, wie es sich in der Selbstständigkeit besser lebt.
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