Wenn du eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen ausführst, handelt es sich dabei um ein Gewerbe. Um dieses betreiben zu dürfen, benötigst du eine Gewerbeberechtigung. Lies hier, wie du zu einer solchen Berechtigung kommst, was die Voraussetzungen sind und welche Kosten dabei auf dich zukommen.
Gewerbeberechtigung: die häufigsten Fragen
- Wer braucht eine Gewerbeberechtigung?
- Was sind die Voraussetzungen, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten?
- Wie erhalte ich eine Gewerbeberechtigung?
- Die Gewerbeanmeldung:
- Welche Angaben müssen enthalten sein?
- Welche Dokumente werden dabei benötigt?
- Wie kann ich die Anmeldung durchführen?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Wann darf ich mit der Ausübung meines Gewerbes beginnen?
Wer benötigt eine Gewerbeberechtigung?
Alle Tätigkeiten, die unter die Gewerbeordnung fallen, benötigen für die selbständige Ausübung eine Gewerbeberechtigung. Ausgenommen davon sind die sogenannten freien Gewerbe. Mehr Informationen darüber findest du hier.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Gewerbeberechtigung zu erhalten?
Du musst folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen, um ein Gewerbe anmelden zu können:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz
- keine Ausschließungsgründe (z.B. Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen, Insolvenzverfahren)
- geeigneter Standort
Außerdem, abhängig davon, ob deine Tätigkeit zu den freien oder zu den reglementierten Gewerben zählt, benötigst du zusätzlich einen Befähigungsnachweis. Das kann zum Beispiel ein Zeugnis über den Abschluss eines universitären Studiums oder über eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung sein.
Wenn du selbst nicht in der Lage bist, einen Befähigungsnachweis vorzubringen, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du bestellst einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der den erforderlichen Befähigungsnachweis vorweisen kann oder du suchst um die Feststellung der individuellen Befähigung an. Dabei musst du der Gewerbebehörde durch entsprechende Beweismittel nachweisen, dass du über die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügst.
Wie erhalte ich eine Gewerbeberechtigung?
In Österreich sind alle Gewerbe sogenannte Anmeldungsgewerbe, das bedeutet, du erhältst die Berechtigung durch die formlose Gewerbeanmeldung. Diese ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen. Je nach Standort deines Betriebs handelt es sich dabei entweder um die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das magistratische Bezirksamt.
Die Gewerbeanmeldung
Welche Angaben muss die Gewerbeanmeldung enthalten?
- Daten der Gewerbeanmelderin/des Gewerbeanmelders:
- Name
- Geburtsdaten
- Wohnort
- Staatsangehörigkeit
- genaue Bezeichnung des Gewerbes
- Angabe des Gewerbestandortes
Welche Dokumente benötigst du bei der Gewerbeanmeldung?
Einzelunternehmer benötigen folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltsberechtigung (ausgenommen Schweizer)
- Eventuell Nachweis über akademische Grade
- Erklärung über das Nicht Vorliegen von Gewerbeausschlussgründen
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder Bescheid über die Namensänderung
- Meldebestätigung, wenn du keinen Wohnsitz im Inland hast
- Bei Wohnsitz im Ausland bzw. Wohnsitz in Österreich seit weniger als fünf Jahren: zusätzlich Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates, die nicht älter als drei Monate ist
- Bei Neugründung zusätzlich NeuFÖG-Bestätigung der zuständigen Wirtschaftskammer
- Eventuell Befähigungsnachweis oder Bescheid über die Feststellung der individuellen Befähigung oder Bescheid über die Anerkennung bzw. Gleichhaltung von EWR-Befähigungsnachweisen
Wie kannst du dein Gewerbe anmelden?
Du kannst dein Gewerbe auf folgenden Wegen anmelden:
- persönlich
- schriftlich oder
- online durch die WKO (allerdings ist dies bei reglementierten Gewerben nur möglich, wenn der Befähigungsnachweis eindeutig erfüllt ist)
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Wann darf ich mit der Ausübung meines Gewerbes beginnen?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du direkt am der Tag der Anmeldung beginnen. Eine Ausnahme bilden dabei die sogenannten “Zuverlässigkeitsgewerbe”, die zu den reglementierten Gewerben zählen. Diese dürfen erst ausgeübt werden, wenn ein rechtskräftiger behördlicher Bescheid vorliegt.
Zu den Zuverlässigkeitsgewerben zählen: Baumeister, Brunnenmeister, Chemische Laboratorien, Elektrotechnik, Pyrotechnikunternehmen, Gas- und Sanitärtechnik, Herstellung und Großhandel von Arzneimitteln und Giften, Inkassoinstitute, Reisebüros, Sicherheitsgewerbe, Sprengungsunternehmen, Vermögensberatung, Waffengewerbe, Holzbaumeister.
Auch wenn du einen Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung gestellt hast, musst du erst die Rechtskraft des Feststellungsbescheides abwarten, bevor du unternehmerisch tätig sein darfst.
Wo du dir Hilfe holen kannst
Wir empfehlen dir, vor deiner Gewerbeanmeldung die nächste Bezirks- bzw. Regionalstelle der Wirtschaftskammer aufzusuchen. Die Experten der WKO beraten dich, welche Berechtigung du benötigst und stellen dir bei einer Neugründung oder einer Betriebsübergabe eine NeuföG-Bestätigung aus. Außerdem kann die WKO die Gewerbeanmeldung für dich auf elektronischem Wege durchführen.
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