Lesen Sie hier, wie Sie in Österreich Ihr Gewerbe zurücklegen können.
Wie Sie Ihr Gewerbe zurücklegen können
Wenn Sie Ihrer selbstständige Tätigkeit auf Dauer nicht mehr nachgehen können oder wollen, müssen Sie Ihren Gewerbeschein zurücklegen. Dieses Vorhaben muss der Gewerbebehörde gemeldet werden. Die Meldung ist dann unwiderruflich.
Folgende Möglichkeiten bieten sich Ihnen:
- Online-Formular
- Zurücklegung eines Gewerbes mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte (ebenfalls online)
- Persönliche Zurücklegung bei zuständiger Stelle
Die wichtigsten Informationen
In Wien ist die Meldung der Zurücklegung bei den Magistratischen Bezirksämtern anzuzeigen. Sie können diese Meldung auch Online über die Seite der gisa.gv abwickeln.
Voraussetzung für das Zurücklegen | Sie dürfen nicht durch Verfügungsbeschränkung belastet sein (z. B. im Rahmen eines Exekutionsverfahrens). |
Fristen und Wirksamkeit | Die Zurücklegung Ihres Gewerbes ist mit dem Tag der Einreichung wirksam und unwiderruflich. Sie können aber auch ein Wunschdatum festlegen. (mehr dazu unten) |
Benötigte Unterlagen | Um Ihr Gewerbe niederzulegen, sind keine Unterlagen erforderlich. Nehmen Sie aber einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Abzugeben bei der Behörde wären: GISA-Auszug, der Gewerbeschein oder Legitimationen. |
Kosten und Zahlung | Die Meldung und Zurücklegung ist gebührenfrei. |
Gewerbeschein an bestimmten Datum zurücklegen
Die Beendigung Ihrer Gewerbeberechtigung wird mit dem Tag wirksam, an dem die Einreichung vollzogen ist. Sie können die Zurücklegung allerdings auch für einen späteren Tag anzeigen (z. B. 31.12.2019)
Gewerbe wieder aufnehmen
Wollen Sie wieder selbständig werden bzw. Ihre Dienstleistung erneut anbieten, müssen Sie eine neue Gewerbeanmeldung anzeigen. Lesen Sie hier, wie Sie einen Gewerbeschein beantragen und wann Sie einen benötigen.
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