Wer in Österreich ein Gastgewerbe gründen möchte, muss verschiedene Vorraussetzungen erfüllen. Wir sagen Ihnen, welche das sind.
Die verschiedenen Voraussetzungen der Gastgewerbegründung
In Österreich unterscheiden wir zwischen freien und reglementierten Gewerben. Als “freie Gewerbe” werden solche benannt, die ohne Nachweis besonderer Fähigkeiten oder Ausbildungen ausgeübt werden können. Wohingegen reglementierte Gewerbe bzw. deren Ausübung eines Befähigungsnachweises bedürfen.
Das Gastgewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe. Das heißt, um dieses auszuüben, benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung. Um diese ist bei der zuständigen Gewerbebehörde anzusuchen. Wenn Sie ein Gastgewerbe gründen wollen, müssen sie folglich
- persönliche Voraussetzungen – bezogen auf Ihre Person, Ausbildung etc.
- und sachliche Voraussetzungen – bezogen auf Ihre Gastronomiestätte – erfüllen.
Voraussetzungen für die Gastgewerbe Gründung
Eigenberechtigung | Diese ist grundsätzlich mit dem Erreichen der Volljährigkeit (mit Vollendung des 18. Lebensjahres) gegeben. |
Befähigungsnachweis | Wie bereits erwähnt, ist das Gastgewerbe ein reglementiertes Gewerbe und bedarf eines Befähigungsnachweises. |
Staatsbürgerschaftberechtigung | Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR Landes bzw. Gleichstellung sonstiger Ausländer. |
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorhanden sein | Ausschlussgründe wären etwa gerichtliche Verurteilungen zu mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe/180 Tagessätze Geldstrafe, Finanzvergehen oder Nichteröffnung des Konkursverfahrens mangels Vermögen Verurteilungen nach den §§28-31 Suchtmittelgesetz, solange diese noch nicht aus dem Strafregister getilgt sind. |
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorhanden sein | Es gibt einige Ausschlussgründe für die Ausübung eines Gastgewerbes. Hier finden Sie diese. |
Wie erlangen Sie den Befähigungsnachweis, um ein Gastgewerbe zu gründen?
Der Befähigungsnachweis wird entweder schon durch den Abschluss einer fachspezifischen Ausbildung gegeben, z. B. den Abschluss einer Fachakademie für Tourismus oder dem Abschluss einer dementsprechenden Gastro-orientierten Studienrichtung an einer Universität, FH oder Kollegs. Auch ein Lehrabschluss in einem gastgewerblichen Lehrberuf kann absolviert werden. Weitere Möglichkeiten lesen Sie hier.
Wer muss den Nachweis der Befähigung erbringen?
Einzelunternehmen | In diesem Fall ist die Berechtigung von dem Gewerbeinhaber (Einzelunternehmer) selbst zu erbringen. Alternativ kann die auch eine ArbeitnehmerIn diese erbringen, hierfür muss sie jedoch mindestens 20 Wochenstunden im Betrieb beschäftigt sowie voll sozialversicherungspflichtig sein. |
Befähigungsnachweis | Wie bereits erwähnt, ist das Gastgewerbe ein reglementiertes Gewerbe und bedarf eines Befähigungsnachweises. |
Kapitalgesellschaften (GmbH) | Hier muss mindestens eine handelsrechtliche Geschäftsführerin oder mindestens mindestens ein handelsrechtlicher Geschäftsführer befähigt sein. Alternativ kann auch hier eine mindestens 20 Wochenstunden im Betrieb beschäftigte – und voll sozialversicherungspflichtige – ArbeitnehmerIn diese erfüllen. voll sozialversicherungspflichtige(r) Arbeitnehmer(in) |
Personengesellschaften (OHG, KG, OEG,KEG) | Auch bei OHG, KG, OEG,KEG muss eine persönlich haftende GesellschafterIn oder ein persönlich haftender Gesellschafter oder eine mindestens 20 Wochenstunden im Betrieb beschäftigte voll sozialversicherungspflichtige Arbeitskraft befähigt sein. |
Wo nehmen Sie die Gastgewerbeanmeldung vor?
Je nachdem, wo sich der Standort des Betriebes befindet, müssen Sie die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vornehmen. Wichtig hierzu sind persönliche Angaben, Name, Geburtsdaten, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie die genaue Bezeichnung des Gewerbes und die genaue Angabe des zukünftigen Standortes. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Anmeldung abgeschlossen haben, können Sie umgehend mit der Arbeit beginnen.
Kommentare