Fälligkeiten und Fristen für Selbständige 2019/2020 – ein Überblick

Welche Fristen und Fälligkeiten kommen dieses Jahr als Selbständiger auf mich zu? Hier gibt es eine Übersicht für Kleinunternehmer:

Lesen Sie hier:

  • Die Steuererklärung und ihre Fristen
  • Fristen zur Umsatzsteuervoranmeldung
  • Fälligkeiten der Versicherungsbeiträge
  • Abgabetermine für Ihre Mitarbeiter
  • Zusammenfassung

Die Steuererklärung und ihre Fristen

Die Steuererklärung für das Jahr 2019 bis 30. April 2020 beim Finanzamt einzureichen. Wenn Sie die Erklärung elektronisch über FinanzOnline hochladen, verlängert sich die Frist bis 30. Juni 2020.

Ihr Steuerberater kann diese Abgabetermine noch weiter hinausschieben. Bei Nichteinhaltung der Fälligkeiten steht ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % des Abgabebeitrags an.

Fristen zur Umsatzsteuervoranmeldung

Wenn Ihr Umsatz 100.000 Euro übersteigt, ist die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich, nämlich spätestens am 15. des zweitfolgendes Kalendermonats, einzureichen (also für den Monat Mai ist die UVA am 15. Juli fällig).

Für alle anderen von einem Umsatz ab 30.000 bis 100.000 gilt die vierteljährliche Fälligkeit am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar.

Fristen und Fälligkeiten für Versicherungsbeträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vierteljährlich vorgeschrieben und sind genaue Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November fällig. Im Februar erhalten Sie zur ersten Forderung im Jahr zusätzlich eine Jahresvorschau, damit Sie über die weiteren Beträge informiert sind.

Abgabetermine für Ihre Mitarbeiter

Als Arbeitgeber haben Sie ein paar Fristen, die durch Ihre Angestellten anfallen, zu beachten:

Lohnzettelübermittlung

Nach Ablauf des Jahres 2019 sind die Lohnzettel bis Ende Februar 2020 elektronisch über www.elda.at zu übermitteln.

Bei Ende des Dienstverhältnisses hat die Übermittlung des Lohnzettels bis zum Ende des Folgemonats zu erfolgen, ein Jahreslohnzettel ist somit hinfällig.

Monatlich gelten folgende Fälligkeiten für Ihre Angestellten

  • Lohnsteuer: 15. des Folgemonats
  • Dienstgeberbeitrag: 15. des Folgemonats
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag: 15. des Folgemonats

Fristen für Selbständige: eine Zusammenfassung

Was? Fälligkeit
Steuererklärung 30. April 2020 in papierform, sonst via FinanzOnline am 30. Juni 2020.
Umsatzsteuervoranmeldung Ab 100.000 Euro Umsatz: Am 15. des zweitfolgendes Kalendermonats. Zwischen 30.000 und 100.000 Euro Umsatz: Vierteljährlich jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar.
Versicherungsbeträge Vierteljährlich: Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November.
Abgaben für Mitarbeiter Ende Februar 2020: Lohnzettel für das Jahr 2019. Dazu fallen laufend am 15. des Folgemonats der Dienstgeberanteil, Dienstgeberbeitrag und Lohnsteuer an.

Zücken Sie den Kalender und tragen Sie gleich diese Termine ein, damit es nicht zu Nachzahlungen kommt. Denn vor allem für Unternehmer gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

Kommentare