Sie haben sich also dafür entschieden, Freelancer zu werden? Dann wird es jetzt Zeit, Ihre unternehmerische Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Mit den folgenden 5 Schritten können Sie schnell und unkompliziert zum Freelancer werden.
Diese 5 Schritte sind nötig, um in Österreich Freelancer werden zu können:
- Festanstellung kündigen oder bei nebenberuflicher Tätigkeit Arbeitsvertrag checken.
- Der Gang zur Wirtschaftskammer, um Ihr Unternehmen anzumelden.
- Die Anmeldung Ihres Gewerbes beim Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft.
- Die Meldung bei der Sozialversicherung (SV).
- Und schlussendlich die Mitteilung an das Finanzamt.
Hauptberuflich Freelancer werden oder nebenher?
Wenn Sie sich dazu entschließen, hauptberuflich selbständig zu werden, sollten Sie sich über die jeweiligen Konsequenzen im Klaren sein. Stellen Sie sich in erster Linie diese Fragen: Was möchten Sie beruflich erreichen? Wollen Sie wirklich auf ein sicheres, regelmäßiges Gehalt verzichten? Wollen Sie Ihr eigener Chef sein? Lesen Sie mehr dazu in unserem großen Test “Soll ich die Selbstänigkeit wagen – ja oder nein?”.
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Nebenberuflich selbständig:
Viele Angestellte entschließen sich zusätzlich eine selbständige Tätigkeit zu starten, indem sie Freelancer werden. Diese Art von Freelancern sind “nebenberuflich selbständig”.
Um nebenberuflich selbständig zu werden, müssen Sie in erster Linie Ihren Dienstvertrag checken. Untersagt Ihr Dienstvertrag eine nebenberufliche Erwerbstätigkeit, oder macht es aus steuerlichen Gründen einfach keinen Sinn, sollten Sie sich überlegen, ob es überhaupt sinnvoll ist nebenberuflich “frei” zu arbeiten. Mehr dazu hier.
Pro und Kontra der zusätzlichen Selbständigkeit
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Zusatzeinnahmen | Zusätzliche Steuern und doppelte Versicherung |
Eigene Preisgestaltung | Etwaige Eigenkosten bei Gründung |
Angenehme Abwechslung zur sonstigen Arbeit | Mehrbelastung / Stress |
Nur Aufträge annehmen, die Sie wollen | Sonstige Arbeitsmotivation könnte leiden |
Der eigene Chef | Eigene Buchhaltung |
Oder Sie machen Ihre gewerbliche Tätigkeit zum Hauptberuf.
Hauptberuflich Freelancer werden: die Schritte zur Selbständigkeit
Im ersten Schritt haben Sie also Ihren Dienstvertrag gecheckt oder diesen gar gekündigt. Folgen nun die nächsten Schritte am Weg zu einem Freelancer. Diese sind für nebenberuflich Selbständige und hauptberufliche Freelancer ident.
Schritt 2: Beratung und Meldung bei der WKO
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) berät Sie und klärt Sie über die wichtigsten Rahmenbedingungen Ihres zukünftigen Freelancer-Daseins auf. Diese Beratungsgespräche sind kostenlos. Zusätzlich können Sie an unterschiedlichen Workshops und Coachings teilnehmen, um Ihr Know-how in Sachen Firmenführung und -gründung weiter zu vertiefen.
Wichtig: Von der WKO erhalten Sie außerdem die Neugründerbestätigung (NeuFöG). Diese befreit Sie großteils von Gebühren und Abgaben im Gründungsprozess.
Schritt 3: die Anmeldung eines Gewerbes
In Österreich gibt es freie und reglementierte Gewerbe.
D.h: Um in Österreich eine Firma anzumelden, bzw. ein Unternehmen zu starten, müssen Sie bei einem reglementierten Gewerbe den entsprechenden Gewerbeschein beantragen. Ausgenommen sind hier Neue Selbständige.
Kleiner Tipp: Vergessen Sie bei der Gewerbeanmeldung auf keinen Fall Ihren Reisepass, den Meldezettel sowie den Befähigungsnachweis für das jeweilige Gewerbe. Mehr Tipps zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie auf der offiziellen Seite der WKO.
Schritt 4: die Meldung bei der SV der gewerblichen Wirtschaft
In den ersten Wochen nach der Anmeldung als Freelancer (egal ob nebenberuflich oder hauptberuflich) sind Sie dazu verpflichtet, sich bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anzumelden. Normalerweise werden Ihnen die nötigen Dokumente von der SV automatisch zugesendet, sobald diese Wind von Ihrem neuen Unternehmen bekommt – fragen Sie aber lieber nochmal nach!
Schritt 5: die Meldung beim Finanzamt
Zeitgleich zur Meldung bei der SV müssen Sie innerhalb von vier Wochen eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Hierfür reicht eine einfache Betriebseröffnungsanzeige, die das Finanzamt über Ihr neues berufliches Vorhaben informiert. Die Betriebseröffnungsanzeige kann auch durch die Gewerbebehörde eingebracht werden.
Das Finanzamt schickt Ihnen anschließend umgehend einen Fragebogen (Formular Verf. 24) zu. Dieses Dokument gilt dazu, Ihren geschätzten Umsatz bzw. Gewinn für das Eröffnungsjahr vorauszuplanen. Mehr Informationen zum (Formular Verf. 24) finden Sie hier.
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