Das Fotograf Gewerbe ist seit 28.12.2013 in Österreich nicht mehr reglementiert. Wir sagen Ihnen, wie Sie nun einen Gewerbeschein als Fotograf lösen können.
Richtlinien, um ein Fotograf Gewerbe anmelden zu können
In Österreich galt: Fotograf ist nicht gleich Fotograf. Man unterscheidet zwischen “Berufsfotograf” und „Pressefotografie und Fotodesign“. Diese Reglementierung besteht nun aber nicht mehr, obwohl es die Gewerbe weiter gibt. Verwirrt? Wir klären auf:
Pressefotografen und Fotodesigner können seit der Gesetzesänderung bei der zuständigen Gewerbebehörde die Gewerbeberechtigung auf Berufsfotograf umschreiben lassen. Sobald dies erledigt wurde haben sie mehr Rechte und können zum Beispiel auch B2C-Aufträge annehmen. Dies war vor der Novelle noch nicht der Fall. Generell hat der Der VfGH die Reglementierung des (ehemaligen) Handwerks „Berufsfotograf“ aufgehoben, wodurch es nun zu freien Gewerben zählt.
Was es heißt ein “freies oder reglementiertes Gewerbe auszuführen, lesen Sie hier.
Fotograf Gewerbeschein lösen in Österreich
Als Erstes sollten Sie sich mit der Wirtschaftskammer in Verbindung setzen. Die zuständige Abteilung für Fotografie ist die Sparte Handwerk.
Neben einer ersten Beratung erhalten Sie als zukünftiger Fotograf die NeuFöG-Bestätigung (Neugründungsförderungsgesetz). Durch die NeuFöG-Bestätigung sparen Sie sich bei der Gewerbeanmeldung viele Kosten. Dies ist vor allem bei Gewerben der Fall, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Anschließend sollten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde vorbeischauen und alle Unterlagen prüfen lassen. Zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes, also die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat der Stadt.
Die Gewerbeanmeldung kann aber auch per E-Mail, über das Internet (nur in Wien), per Postweg oder sogar noch per Fax erfolgen.
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass oder Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, falls sich der aktuelle Name vom Geburtsnamen unterscheidet
- Meldebestätigung, falls kein Wohnsitz im Inland vorliegt
Wurden die Anmeldeunterlagen abgegeben bzw. abgeschickt, können Sie mit der Fotografie loslegen. Außerdem können Sie bei der Landesinnung der Fotografen den Presseausweis beantragen.
Vergessen Sie als selbständiger Fotograf nicht auf die SVA
Die Schritte also nochmal im Überblick:
- Wirtschaftskammer aufsuchen
- Gewerbeanmeldung beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft
- Anmeldung bei der Sozialversicherung (SV)
- Finanzamt von der Firma in Kenntnis setzen
Fazit:
Wörtlich heißt es auf der Seite der WKO “Keine Weitergeltung der Berufsfotografen-Verordnung und der Berufsfotograf-Meisterprüfungsordnung. Der VfGH hob die Reglementierung des (ehemaligen) Handwerks „Berufsfotograf“ auf.” Sie können nun also ohne große Hürden das Fotograf Gewerbe anmelden und Ihrer Leidenschaft der Fotografie folgen. Warum die Gewerbe der “Pressefotografie und Fotodesign” weiterhin bestehen, erschließt sich selbst uns nicht.
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