Sie träumen von der Selbständigkeit? Wollen endlich Ihr eigener Chef sein? Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit den folgenden vier Schritten Ihre eigene Firma gründen und was Sie hierbei beachten müssen:
In 4 Schritten eine Firma gründen in Österreich
- Wirtschaftskammer aufsuchen
- Gewerbeanmeldung beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft
- Anmeldung bei der Sozialversicherung (SV)
- Finanzamt von der Firma in Kenntnis setzen
Schritt 1: Wirtschaftskammer aufsuchen
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) berät Unternehmer und solche, die es noch werden wollen. Gerade in der Gründungsphase steht die WKO ihren Schützlingen beratend und handelnd zur Seite. Besonders zu empfehlen sind die kostenlosen Beratungsgespräche sowie die unterschiedlichen Workshops und Coachings.
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Darüber hinaus erhalten Sie von der WKO die Neugründerbestätigung (NeuFöG). Diese befreit Sie großteils von Gebühren und Abgaben im Gründungsprozess.
Schritt 2: die Gewerbeanmeldung
Baut Ihr Unternehmen auf ein freies Gewerbe? In diesem Fall können Sie Ihre Gewerbeanmeldung sofort elektronisch bei Ihrer Bezirksstelle der Wirtschaftskammer anmelden. Andernfalls erfolgt die Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat des künftigen Firmenstandortes.
Folgende Dokumente werden bei einer Gewerbeanmeldung vorrausgesetzt:
- Reisepass
- Meldezettel
- Befähigungsnachweis für das jeweilige Gewerbe
Auf der offiziellen Seite der WKO erhalten Sie obendrein noch viele weitere Tipps und Informationen.
Schritt 3: die Meldung bei der SV der gewerblichen Wirtschaft
Sobald Sie Ihre Firma gründen, sind Sie dazu verpflichtet, sich bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anzumelden.
Im Normalfall werden Ihnen die nötigen Dokumente von der SV automatisch zugesendet, sobald diese Kenntnis von Ihrer neuen Firma erhält. Sollte dies jedoch länger als einen Monat auf sich warten lassen, sollten Sie den Schritt auf die SV zugehen.
Schritt 4: die Meldung beim Finanzamt
Parallel zur Meldung bei der SV müssen Sie innerhalb eines Monats beim Finanzamt um eine Steuernummer ansuchen. Hierfür teilen Sie dem Finanzamt mit einem Schreiben einfach die Gründung Ihrer Firma mit (Betriebseröffnungsanzeige). Die Betriebseröffnungsanzeige kann auch durch die Gewerbebehörde eingebracht werden.
Das Finanzamt schickt Ihnen anschließend einen Fragebogen (Formular Verf. 24) zu, durch den Sie Ihren geschätzten Umsatz bzw. Gewinn für das Eröffnungsjahr abschätzen sollen. Mehr Informationen zum (Formular Verf. 24) finden Sie hier.
Zusätzlicher Schritt: Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse
Eine Mitteilung an die Gebietskrankenkasse ist nur nötig, wenn Sie vorhaben, Mitarbeiter zu beschäftigen. Etwaige Mitarbeiter müssen nämlich vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden.
everbill wünscht viel Erfolg beim Firma gründen.
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