Das Fahrtenbuch muss bei jeder Dienstreise gezückt werden, um die Kilometeranzahl einzutragen. Sonst gibt es nämlich keine Fahrtkostenansprüche an den Arbeitgeber bzw. das Kilometergeld für Selbständige, damit sie als Betriebsabgabe bzw. Kilometergeld eben geltend gemacht werden können.
Das Fahrtenbuch muss Folgendes enthalten:
- Aufzeichnung aller Fahrten (geschäftliche sowie private)
- Datum
- Ausgangs- und Zielpunkt
- Kilometerstand
- Zweck der Fahrt
- gefahrene Kilometer
Bei privaten Fahrten muss man den Sinn und Zweck der Fahrt im Fahrtenbuch nicht nennen. Dazu wird gefordert, das Fahrtenbuch fortlaufend und übersichtlich zu führen.
Kilometer werden zu Geld: Wie viel darf ich geltend machen?
Kraftfahrzeugtype | Kilometergeld in Euro (auf volle Cent aufgerundet) |
---|---|
PKW | 0,42 |
Motorfahrräder und Motorräder | 0,24 |
Mitfahrerinnen/Mitfahrer | 0,05 |
Fahrrad bzw. zu Fuß (ab mehr als 2 km) | 0,38 |
So verwandeln sich die zurückgelegten Kilometer zu Geld. Selbständige können nicht nur die gefahrenen Kilometer steuerlich absetzen, sondern auch das Auto an sich: Bis zu 40.000 Euro werden als betrieblich veranlasst anerkannt, mit einer Nutzungsdauer von 8 Jahren können Neuwagen jährlich abgeschrieben werden (40.000/8 = 5.000 Euro/ AfA pro Jahr). Für Gebrauchtwagen oder Fiskal-PKWs gibt es Sonderregelungen.
Als Rechenschaft gegenüber dem Fiskus über die zurückgelegten Kilometer, dient das Fahrtenbuch als gültige Referenz.
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