Seit dem 9. Januar 2016 gilt für Online Händler die Informationspflicht. Diese betrifft Händler im WWW, die grenzüberschreitend zu Verbrauchern innerhalb der EU liefern. Mit diesem Gesetzesbeschluss zur EU Richtlinie 2015 wurde eine (vorher noch nicht existierende) Plattform zur Verbraucherschlichtung realisiert. Dadurch sollen etwaige vertragliche Streitigkeiten oder Probleme im Verkauf über das Web innerhalb der EU geregelt werden.
Was müssen Sie zur EU-Richtlinie beachten
- Warum die Gesetze für Online Händler?
- Wen betreffen die Richtlinien genau?
- Die EU-Richtlinien im Detail – das sollten Sie beachten
- Die Informationspflicht beachten – sonst drohen Abmahnungen!
Warum die EU-Richtlinien für Online Händler eingeführt wurden:
Gerade im Online-Business bzw. dem e-Commerce kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Dubiose AGB, undurchsichtige Verträge und widrige Rücktrittsbedingungen senken das Vertrauen bei den Käufern. Durch die Richtlinien sollen sich Kunden bei ihrem online Einkauf im EU-Ausland sicher fühlen.
Die Plattform stellt eine Anlaufstelle für Verbraucher, aber auch für Onlinehändler dar. Darüber hinaus wird beiden Parteien eine außergerichtliche und kostengünstige Lösung in Streitfällen geboten.
Wen betreffen die Richtlinien und die Anlaufstelle der EU genau?
In der Informationspflicht geht es um eine Plattform der EU zur Verbraucherschlichtung zwischen Kunden und Online Händlern, die grenzüberschreitend zu Verbrauchern innerhalb der EU liefern. Natürlich kann die neue Schlichtungsstelle aber auch bei Streitigkeiten innerhalb eines Landes konsultiert werden.
Die EU-Richtlinien im Detail
Das Gesetz zur Informationspflicht umfasst folgende Kernrichtlinien:
- Die Richtlinie (2013/11/EU): Diese stellt die Schlichtungsstelle dar. Genau heißt Sie „Alternative Dispute Resolution“ (kurz ADR-Richtlinie)
- Verordnung Nr. 524/2014: Diese Verordnung regelt die Online Streitbeilegung (kurz ODR-Verordnung).
- Online-Plattform der EU (OS-Plattform): Diese ist der Kernpunkt in der Umsetzung. Über diese können sowohl Verbraucher als auch Onlinehändler Ihre Streitfälle konferieren. Die OS-Plattform ist über das Bürgerportal „Your Europe“ erreichbar und stellt eine entsprechende Anlaufstelle in allen EU-Sprachen zur Verfügung.
Die Informationspflicht: Vorsicht vor Abmahnungen!
Seit 9. Januar 2016 muss jeder in der Union niedergelassene Unternehmer, der Online-Kaufverträge anbietet oder in der EU niedergelassen ist, den Link zu dieser OS-Plattform angeben: http://ec.europa.eu/odr.
Dieser Link darf nicht versteckt sein, sondern muss für Verbraucher leicht auffindbar sein. Es wird daher empfohlen, den Zugang direkt auf der Startseite bzw. im Impressum einzurichten (z. B. durch einen Button: „Online-Streitschlichtungsplattform“).
Weiters haben Sie als Unternehmen Ihre E-Mail-Adressen anzugeben.
Online-Händer, die diese Informationspflicht nicht erfüllen, laufen große Gefahr eine Abmahnung zu erhalten!
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