Einzelunternehmer Haftung in Österreich

Einzelunternehmen Haftung schild

Wer haftet in einem Einzelunternehmen? Wir haben die Antwort: Sie! Gut, ganz so einfach ist es nicht. Lesen Sie, wann Sie genau für Ihr Unternehmen haften.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wie sie als Einzelunternehmer haften und
  • wie Sie das Haftungsrisiko minimieren können.

So haften Einzelunternehmen in Österreich:

Als Einzelunternehmer sind Sie als Inhaber unmittelbar und persönlich haftbar. Das bedeutet, dass Sie bei Schulden, die Ihr Einzelunternehmen betreffen, auch mit Ihrem Privatvermögen haften.
Einlagen auf Firmensparbüchern oder auch Privatkonten können jederzeit zum Schuldenausgleich hinzugezogen werden. Im Notfall werden Güter aus dem Privatvermögen gepfändet, das bedeutet, dass Gegenstände zum Zweck der Schuldentilgung in Beschlag genommen werden.

Beispiel für eine Haftung mit Pfändung in Österreich:

Angenommen ein österreichischer Einzelunternehmer hat einen Rechtsstreit verloren und ist nun verschuldet. So muss er, wie bei Einzelunternehmen üblich, als natürliche Person (Inhaber) einen Insolvenzantrag stellen. Reichen die Firmenersparnisse nicht aus, muss der Einzelunternehmer das private Vermögen hinzuziehen, um die finanziellen Ausstände auszugleichen. Dieses setzt sich allerdings nicht nur aus Geldwerten zusammen, sondern beinhaltet auch wertvolle Gegenstände wie zum Beispiel Autos oder Schmuck und Immobilien oder Grundstücke.

Was wird gepfändet?

Um die Schulden zu decken, wird das Privatvermögen des Einzelunternehmers ausgeschöpft. Es gibt allerdings Vermögensgüter, die nie vom Staat gepfändet werden dürfen. Damit soll gesichert werden, dass dem Schuldner ein Minimum an Lebensqualität bleibt. So können für den persönlichen Gebrauch dienende Gegenstände wie Kleider, Haushaltsgeräte (z. B. Fernseher oder Laptop) und Möbel nicht gepfändet werden. Güter, die eine mögliche Erwerbstätigkeit schwächen würden, können auch nicht zum Schuldausgleich hinzugezogen werden.

Einzelunternehmer Haftung: Das Haftungsrisiko minimieren.

Um Ihre Haftung als Einzelunternehmer zu begrenzen, haben Sie die Möglichkeit die Rechtsform Ihres Unternehmens zu ändern. Denn auch Kapitalgesellschaften können als Einzelunternehmen geführt werden.
Anders als bei den bereits genannten Gründungsformen Ihrer Firma ist die Haftung auf das Firmenvermögen sowie das Privatvermögen beschränkt. Jedoch sind die Gründungsbarrieren um einiges schwieriger zu bewältigen, und es bestehen mehr Formalitäten, die erfüllt werden müssen.

Folgende Rechtsformen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Einzelunternehmen gründen als Ein-Personen-GmbH
  • Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG) annehmen
  • Ein-Personen-AG ist ebenso eine mögliche Rechtsform, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen

Fazit:

Als Einzelunternehmer sind Sie als Inhaber nicht nur mit den Rücklagen Ihrer Firma haftbar, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Dabei können auch gewisse Güter aus Ihrem Privathaushalt gepfändet werden, um die Schuld zu tilgen. Andere “essenzielle Lebensgüter” können hingegen nicht zum Schuldenausgleich verpfändet werden. Hat Ihre Firma ein regelmäßiges Einkommen vorzuweisen und erfüllt diese die bestimmten Richtlinien, können Sie auch die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern, um Ihre Haftung zu minimieren.
Die WKO bietet Ihnen darüber hinaus kompetente Gründer-Beratung und unterstützt Sie bei Fragen der Unternehmensgründung.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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