Sie haben sich also dafür entschieden, ein Ein-Personen-Unternehmen zu gründen? Dann wird es jetzt Zeit für die praktische Umsetzung Ihres Entschlusses. Mit den folgenden vier Schritten setzen Sie Ihr Vorhaben in die Tat um:
4 Schritte sind nötig, um ein Einzelunternehmen gründen zu können:
- Der Gang zur Wirtschaftskammer
- Die Gewerbeanmeldung bei Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft
- Meldung bei der Sozialversicherung (SV)
- Mitteilung an das Finanzamt
Schritt 1: der Gang zur Wirtschaftskammer:
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) berät Sie und klärt Sie über die wichtigsten Rahmenbedingungen der EPU-Gründung auf. Diese Beratungsgespräche sind kostenlos. Zusätzlich können Sie an unterschiedlichen Workshops und Coachings teilnehmen.
Von der WKO erhalten Sie außerdem die Neugründerbestätigung (NeuFöG), die Sie großteils von Gebühren und Abgaben im Gründungsprozess befreit.
Schritt 2: die Anmeldung eines Gewerbes
Sofern Sie ein freies Gewerbe ausüben möchten, können Sie Ihre Gewerbeanmeldung sofort elektronisch bei Ihrer Bezirksstelle der Wirtschaftskammer anmelden. Andernfalls erfolgt die Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat des künftigen Firmenstandortes.
Unser Tipp: Vergessen Sie bei der Gewerbeanmeldung auf keinen Fall Ihren Reisepass, den Meldezettel sowie den Befähigungsnachweis für das jeweilige Gewerbe. Mehr Tipps zur Anmeldung Ihres Gewerbes finden Sie auf der offiziellen Seite der WKO.
Schritt 3: die Meldung bei der SV der gewerblichen Wirtschaft
In den ersten Wochen nach der Anmeldung Ihres EPUs sind Sie dazu verpflichtet, sich bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft anzumelden. Normalerweise werden Ihnen die nötigen Dokumente von der SV automatisch zugesendet, sobald diese Wind von Ihrem neuen Unternehmen bekommt.
Schritt 4: die Meldung beim Finanzamt
Parallel zur Meldung bei der SV müssen Sie innerhalb eines Monats beim Finanzamt um eine Steuernummer ansuchen. Hierfür teilen Sie dem Finanzamt mit einem Schreiben einfach die Eröffnung Ihres Unternehmens mit (Betriebseröffnungsanzeige). Die Betriebseröffnungsanzeige kann auch durch die Gewerbebehörde eingebracht werden.
Das Finanzamt schickt Ihnen anschließend einen Fragebogen (Formular Verf. 24) zu. Dieses Dokument gilt dazu, Ihren geschätzten Umsatz bzw. Gewinn für das Eröffnungsjahr abzuschätzen. Mehr Informationen zum (Formular Verf. 24) finden Sie hier.
Zusätzlicher Schritt: Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse
Eine Mitteilung an die Gebietskrankenkasse ist nur nötig, wenn Sie vorhaben Mitarbeiter zu beschäftigen. Diese müssen nämlich vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden.
Ihr frisch gebackenes EPU: Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
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