Hand aufs Herz – haben Sie als Kleinunternehmer beim Beratungsgespräch mit Ihrem Steuerberater genau aufgepasst, oder sind noch einige Fragen offengeblieben? Wir haben die häufigsten Fragen rund um die Einkommensteuer für Kleinunternehmer gesammelt.
Einkommensteuer für Kleinunternehmer: Wie wird sie berechnet?
Bei der Ermittlung des Einkommens werden die 7 Einkommensarten miteinander addiert. Bezogen werden können diese aus:
- Land- und Forstwirtschaft
- selbständiger Arbeit
- Gewerbebetrieb
- nicht selbständiger Arbeit (Pensionisten, aktive Arbeitnehmer)
- Vermietung/Verpachtung
- Kapitalvermögen
- Sonstige
Danach werden die Betriebsausgaben, Sonderausgaben (hierzu zählen neben Personenversicherungen, Wohnraumbeschaffung, Steuerberatungskosten, Kirchenbeitrag, private Spenden auch der Verlustabzug), außergewöhnliche Belastungen (z.B. durch Krankheiten) und etwaige Kinderabsetzbeträge abgezogen. Durch diese schnelle Rechnung haben Sie Ihr Einkommen bzw. die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer berechnet.
Arbeitnehmerabsetzbetrag (oder Grenzgängerabsetzbetrag) | 54 € / Jahr |
Verkehrsabsetzbetrag | 291 € / Jahr |
Pensionistenabsetzbetrag | bis zu 400 € / Jahr |
erhöhter Pensionistenabsetzbetrag | 54 € / Jahr |
Alleinverdienerabsetzbetrag* | 494 € Jahr (bei einem Kind) |
Unterhaltsabsetzbetrag | 29,20 € bis 58,40 € / Monat und Kind |
Kinderabsetzbetrag | 58,40 € / Monat und Kind |
Mehrkindzuschlag | 20 € / Monat ab 3. Kind |
Welche Absetzbeträge gibt es für Alleinverdiener oder Alleinerzieher?
Folgende Beträge können Sie als Alleinverdiener bzw. als Alleinerzieher absetzen:
mit einem Kind | 494 € |
mit zwei Kindern | 669 € |
Pensionistenabsetzbetrag | bis zu 400 € / Jahr |
mit drei Kindern | 889 € |
für jedes weitere Kind | +220 € |
Wichtig: Diese Ausgaben sind meist begrenzt und nur zu einem Viertel absetzbar. Bei Einkünften ab 36.400 € wird der absetzbare Betrag weiter reduziert, ab 60.000 € sind gar keine Ausgaben mehr absetzbar. Unbegrenzt absetzbar sind hingegen Kosten einer freiwilligen Weiterversicherung oder der Nachkauf von Versicherungszeiten.
Falls Ihr berechnetes Einkommen die 11.000 Euro Grenze übersteigt, schaltet sich nun das Finanzamt ein.
Die gute Nachricht ist, dass Beträge unter 11.000 Euro steuerfrei sind!
Ab dieser Grenze gelten dann 3 Tarife:
Einkommen in Euro | Einkommensteuer in Euro (vor Absetzbeträgen) | Grenzsteuersatz** |
bis 11.00 | 0 | 0% |
über 11.00 bis 25.000 | (Einkommen – 11000) x 511014000 | 36,5% |
über 25.000 bis 60.000 | (Einkommen – 25000) x 1512535000 | 43,214286% |
über 60.000 | (Einkommen – 60000) x 0,5 + 20235 | 50% |
* Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie hoch die Tarifsteuer bezogen auf die Bemessungsgrundlage (Einkommen) ist.
** Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist. So wird ab einem Einkommen von 60.000€ jeder zusätzliche € mit 50% besteuert.
Wann ist die Einkommensteuer zu bezahlen?
Die Einkommensteuer ist vierteljährlich im Vorhinein zu bezahlen. Nämlich an folgenden Terminen:
- am 15. Februar.
- am 15. Mai
- am 15. August.
- und am 15. November
Sie werden ein Monat vor Fälligkeit schriftlich an die Einkommensteuervorauszahlungen erinnert.
Wann sind Sie zur Abgabe der Einkommensteuer verpflichtet?
Sofern Sie das Finanzamt auffordert, die Einkommensteuererklärung abzugeben, dann sollten Sie das auch schnell erledigen! Dazu sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die Einkommensteuererklärung elektronisch über FinanzOnline abzugeben. Buchführende Unternehmen müssen Ihre Gewinn- und Verlustrechnung beilegen. Für Einnahmen/-Ausgabenrechner reicht das ausgefüllte standardisierte Formular E1. Frist der Abgabe (Erklärungsfrist) ist der 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni. In Einzelfällen kann der Unternehmer die Frist verlängern lassen.
Einkommensteuer abgegeben: Was folgt nun?
Nachdem Sie Ihre Einkommensteuererklärung eingereicht haben, wird die Einkommensteuerveranlagung vorgenommen. Je nachdem, ob die geleistete Vorauszahlung oder die anrechenbaren Steuern höher oder niedriger als die Einkommensteuer waren, ergibt sich eine Nachzahlung oder eine Gutschrift. Falls Sie einen Fehler entdecken oder mit dem Bescheid nicht konform gehen, können Sie binnen eines Monats ab Zustellung des Bescheids Berufung einbringen.
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