Coronavirus Ratgeber für dein Unternehmen

Coronavirus Ratgeber für Unternehmer

Österreich befindet sich im Ausnahmezustand. Der Covid-19, ein neuartiger Virus aus China, breitet sich aus und bedroht unsere Gesundheit. Unzählige Maßnahmen sind im Kampf gegen das Virus bereits getroffen worden. Was du in deinem Unternehmen tun kannst, um dich und deine Mitarbeiter vor dem Coronavirus zu schützen, welche Pflichten du als Arbeitgeber hast und welche finanziellen Unterstützungen es für betroffene Firmen gibt, verrät dir dieser Artikel.

Coronavirus – Vorbeugemaßnahmen für dein Unternehmen

Das Covid-19 wird von Mensch zu Mensch übertragen. Infektiös sind die Sekrete des Atmungstraktes, Speichel, aber auch Ausscheidungen (Harn, Stuhl) und Körperflüssigkeiten (Blut, etc.). Daher ist es äußerst empfehlenswert, wenn im (und auch außerhalb des) Büro(s) folgende Hygiene-Maßnahmen streng eingehalten werden:

  • Wasche mehrmals täglich deine Hände mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel. Falls du im Moment kein Desinfektionsmittel zur Hand hast, keine Sorge, auch Seife inaktiviert das Virus.
  • Bedecke Mund und Nase bei Husten oder Niesen mit einem Taschentuch oder deinem Ellbogen.
  • Berühre Mund, Nase und Augen so wenig wie möglich.
  • Vermeide es, Hände zu schütteln.
  • Vermeide direkten Kontakt zu kranken Menschen.

Mundschutzmasken sind übrigens kein wirksamer Schutz gegen eine Ansteckung. Diese helfen lediglich, das Risiko der Verbreitung einzudämmen.

Die WKO hat einen Aushang für Unternehmen erstellt, der über die Hygiene Maßnahmen informiert. Du kannst dir diesen ausdrucken und im Büro aufhängen. Außerdem macht es großen Sinn, wenn du für deine Mitarbeiter einen Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zusammenstellst.

Was tun, wenn ein Mitarbeiter Symptome zeigt?

Typische Symptome des Virus sind Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Falls ein Mitarbeiter unter Verdacht gerät, infiziert zu sein, sollte er unbedingt zuhause bleiben und die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren. Es ist die Pflicht eines jeden Arbeitnehmers, seinem Arbeitgeber bei einer Infektion Bescheid zu geben, so dass dieser weitere Maßnahmen treffen kann. Für allgemeine Anfragen steht die Coronavirus-Hotline der AGES zur Verfügung: 0800 555 621.

Home Office als Maßnahme

Arbeitnehmer dürfen arbeitsrechtlich rein aus Angst vor einer Ansteckung nicht zuhause bleiben. Dies würde eine Verletzung der Dienstpflichten bedeuten und könnte im schlimmsten Fall zu einer Entlassung führen. Nur wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr besteht, sich bei der Arbeit anzustecken (etwa durch Erkrankungen im unmittelbaren Umfeld), ist ein Fernbleiben gerechtfertigt. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Personen darf nicht verweigert werden, solange die Betroffenen keine Symptome zeigen.

Auch wenn du gesetzlich nicht dazu verpflichtet bist, empfehlen wir dir, deine Mitarbeiter bei der Vorbeugung zu unterstützen, z. B. indem du Home Office förderst. Die österreichische Bundesregierung fordert inzwischen sogar alle Unternehmen dazu auf, ihre Mitarbeiter von zuhause arbeiten zu lassen, wenn es möglich ist.

Home Office darf arbeitsrechtlich gesehen allerdings nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden, das Einverständnis muss von beiden Seiten kommen. Ausnahmen bilden die Versetzungsklausel und andere etwaige Bestimmungen des Arbeitsvertrags.

Diese Punkte solltest du bei Home Office beachten

Besonders wenn du zum ersten Mal Home Office in deinem Betrieb anwendest, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Kommunikation ist alles: Spreche dich mit deinen Mitarbeitern ab: Wann soll wer verfügbar sein? Wer kann/soll welche Aufgaben zuhause erledigen? Haltet die Kommunikation aufrecht und sprecht euch regelmäßig ab. Teile auch deinen Kunden die neuen Arbeitsmodalitäten mit, falls Erreichbarkeit und/oder Service beeinträchtigt werden.
  • Verständnis zeigen: Die Arbeitssituation in den eigenen vier Wänden ist nicht immer ideal. Besonders wenn Kinder zuhause sind, kann es zu Unterbrechungen kommen, die die Arbeit beeinträchtigen. In diesen Fällen ist es von Bedeutung, Verständnis zu zeigen.
  • Ausstattung und Tools: Moderne Kommunikationsmittel wie Slack, Skype, Google Docs oder Instant Messaging Services erleichtern ortsungebundenes Arbeiten. Falls diese Neuland für deinen Betrieb bedeuten, ist eine allgemeine Einschulung empfehlenswert. Außerdem ist abzuklären, wer welche Hardware benötigt und wie er zu dieser kommt.

Finanzielle Aushilfen für vom Coronavirus betroffene Unternehmen

Auch die Wirtschaft bleibt von den Auswirkungen des Coronavirus nicht verschont. Ab 17.3. (bis vorübergehend 13.4.) müssen Betriebsstätten des Handels, Dienstleistungsunternehmen, Freizeit-, Sport-, sowie Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben. Lediglich Lieferdienste sind noch erlaubt. Folglich erleben viele Unternehmen Umsatzrückgänge oder sagen diese voraus. Wenn auch du betroffen bist, gibt es folgende Hilfestellungen, auf die du zurückgreifen kannst:

  • Die SVS (Sozialversicherung für Selbständige) ermöglicht Betroffenen eine Ratenzahlung und Stundung der Beiträge. Auch die Herabsetzung der Beitragsgrundlage und die Nachsicht von Verzugszinsen sind möglich.
  • Auch die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) ermöglicht Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen und das Aussetzen von Exekutions- und Insolvenzanträgen.
  • Eine Stundung bzw. Ratenzahlung deiner Steuern kann beantragt werden. Auch das Herabsetzen der Stundungszinsen auf Null ist möglich. Hier kommst du zum Antrag.
  • Für EPU, KMU und Tourismusbetriebe sind Überbrückungsfinanzierungen erhältlich.
  • Kreditinstitute können u. a. die Stundung von Kreditraten gewähren. Kontaktiere deine Bank, wenn du Probleme befürchtest.
  • Du kannst auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Versicherungen, etc.) den Vertragspartner um Stundungen ersuchen. Letztlich ist es allerdings immer die Entscheidung des Vertragspartners, ob er diese bewilligt.
  • Steuerpflichtige können bis 31.10. des betroffenen Jahres eine Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftvorauszahlungen beantragen, wenn die Gewinnerwartungen für das jeweilige Jahr geringer ausfallen. Dazu muss ein Antrag eingereicht werden, in dem begründet wird, warum der erwartete Umsatz niedriger ist. Den Antrag kannst du hier downloaden.

Weiters stellen Stadt und Wirtschaftskammer Wien Wiener Unternehmen ein Hilfspaket über 35 Millionen Euro zur Verfügung, das sich wie folgt zusammensetzt:

  • COVID_19 Sonderförderung (20 Millionen Euro): Notlagenfonds für Wiener Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmen mit höchstens 10 Mitarbeitern. Anträge können ab 1.4. hier gestellt werden.
  • Corona Überbrückungshilfe (12 Millionen Euro): Mit bis zu 500 000 Euro werden Wiener KMU von der Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank unterstützt.
  • Mittelaufstockung des waff für Arbeitsstiftungen (3 Millionen Euro)

Für folgende finanzielle Hilfsmaßnahmen stehen die Details noch nicht fest. Wir werden euch jedoch informieren, sobald Näheres bekannt ist.

  • Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe
  • Direktkredite für betroffene Unternehmen
  • Auch Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitern sollen Garantien angeboten werden.
  • Verstärkung und Beschleunigung der Exportförderung mit Garantien
Theres Preißler
Theres Preißler
Theres Preißler
Theres hat Anthropologie studiert und ist seit ihrer Kindheit leidenschaftliche Texterin. Während sie als Mädchen Pferdegeschichten schrieb, nutzt sie ihre Kreativität und Know-How heute, um der everbill Community wertvollen Content zu bieten. Egal ob es um Tipps & Tricks bezüglich Finanzen, Gründung oder Recht geht, sie gibt ihr für Unternehmer interessantes Wissen in Form von informativen Beiträgen weiter.

Kommentare