Buchhaltungskurs für Gastronomen

Buchhaltungskurs für Gastronomen Teil Eins

Sie sind Gastronom und stehen kurz davor, Ihr eigenes Lokal zu gründen oder haben sogar bereits die ersten Schritte in die Selbstständigkeit gewagt? Ein unvermeidbares Thema, mit dem sich jeder (zukünftige) Unternehmer beschäftigen muss, ist dabei die Buchhaltung. Wir von everbill wissen das natürlich schon lange und haben deswegen einen Buchhaltungskurs für Anfänger erstellt, der auf die Bedürfnisse von Gastronomen abgestimmt ist. Lesen Sie hier den ersten von vier Teilen.

Der everbill Buchhaltungskurs für Gastronomen

Das Rechnungswesen ist ein Leidthema vieler Gastronomen. Besonders mühsam wird es, wenn die Buchhaltung eine für Sie vollkommen neue Thematik darstellt, da Sie zum Beispiel eine Schule besucht haben, die Rechnungswesen nicht unterrichtet. Wir von everbill wollen Sie auf dem Weg zum Buchhaltungsexperten unterstützen, indem wir Ihnen im Rahmen unseres vierteiligen Buchhaltungskurses für Gastronomen die Grundlagen so beibringen, dass Sie sie auch wirklich verstehen und anwenden können. Das Ziel ist, einen guten Überblick zu bekommen und mit diesem Wissen gut ausgestattet den Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich zu meistern. Und wer weiß, vielleicht entdecken Sie ja Ihre unerwartete Liebe zur Buchhaltung. Also, los geht’s!

Was ist das Rechnungswesen und wozu brauchen wir es?

Das betriebliche Rechnungswesen bezeichnet die Verfahren zur systematischen Erfassung und Auswertung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme. Einfacher erklärt, dient das Rechnungswesen der Beantwortung folgender vier Fragen:

  1. Kommt das Unternehmen mit seinen Zahlungsmitteln aus?
  2. Wie reich ist das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt?
  3. Hat ein Unternehmen im Verlauf einer Rechnungsperiode einen Gewinn oder einen Verlust erzielt?
  4. Was kostet die im Unternehmen erstellte Leistung?

Wie man an diesen Fragen bereits erkennen kann, bildet das Rechnungswesen die Grundlage für alle wichtigen finanziellen Entscheidungen des Unternehmers. Eine Beschäftigung mit diesem Themenfeld ist daher unumgänglich für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung.

Die Finanzbuchhaltung

Das Rechnungswesen ist nun in verschiedene Bereiche aufgeteilt, die für die Beantwortung dieser vier Fragen hinzugezogen werden. Die Finanzrechnung wird dabei zur Beantwortung der ersten Frage angewandt, während die Kostenrechnung sich mit der vierten beschäftigt. Die Kostenrechnung wird dabei auch als internes Rechnungswesen bezeichnet, da die Resultate von unternehmensinternen Adressaten weiterverarbeitet werden.

Für diesen Kurs relevant sind die zweite und dritte Frage, die mithilfe der Finanzbuchhaltung beantwortet werden können. Die Finanzbuchhaltung (oder das externe Rechnungswesen) beschäftigt sich mit der Ermittlung des Reinvermögens zu einem bestimmten Zeitpunkt und der Ermittlung des Gewinns bzw. Verlusts über einen bestimmten Zeitraum. Die Berechnung dieser Werte ist gesetzlich normiert, damit den unternehmensexternen Adressaten der Finanzbuchhaltung (Steuerbehörde, Gläubiger, Eigentümer, Kunden, Lieferanten, …) eine objektivierte und vergleichbare Darstellung der Resultate ermöglicht wird.

Die Funktionen der Finanzbuchhaltung

Genauer betrachtet erfüllt die Finanzbuchhaltung folgende wichtige Funktionen eines Unternehmens:

  • Dokumentation: Aufzeichnung von Vermögen (Maschinen, Büromaterial, Warenbestand, etc.) und Schulden
  • Information für alle Interessenten (Mitarbeiter, Gläubiger, Steuerbehörde, Unternehmensleitung, etc.)
  • Kontrolle, um die Rentabilität der unternehmerischen Abläufe sicherzustellen
  • Entscheidungsgrundlage für betriebliche Entscheidungen (Einkauf, Lagerhaltung, Finanzierung, etc.)

 

Gesetzliche Lage

In Österreich ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Buchführung das UGB (Unternehmensgesetzbuch), in welchem auch die Buchführungspflicht geregelt ist.

Was bedeutet die Buchführungspflicht?

Unternehmen, die unter die Buchführungspflicht fallen, müssen eine doppelte Buchhaltung führen.

Auf wen trifft die Buchführungspflicht zu?

Folgende Unternehmenstypen sind dazu verpflichtet, doppelte Buchhaltung zu führen, ungeachtet ihrer Größe :

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Unternehmerisch tätige Personen, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist (GmbH & Co KG)

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (ausgenommen sind freie Berufe) sind buchführungspflichtig, wenn der Umsatzschwellenwert von 700 000 € in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten wird. In diesem Fall müssen ab dem übernächstem Jahr (mit einem Pufferjahr dazwischen) Bücher geführt werden. Wenn der sogenannte qualifizierte Umsatzschwellenwert von 1 000 000 € in einem Jahr überschritten wird, gilt die Buchführungspflicht bereits im darauffolgenden Jahr, ohne die Gewährung eines Pufferjahres. Für Forst- und Landwirte gelten gesonderte Regelungen.

Alle Unternehmer, die von der Buchführungspflicht ausgenommen sind, können auf freiwilliger Basis Bücher führen. Ansonsten muss zumindest eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung durchgeführt werden.

Rechtsform Umsatzschwellenwert  Art des Rechnungswesens
Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG) Bis zu 220 000 € im Vorjahr Pauschalierung, Einnahmen-Ausgaben Rechnung oder doppelte Buchführung

 

  Bis zu 700 000 € Einnahmen-Ausgaben Rechnungen oder doppelte Buchführung
  Über 700 000 € zwei Jahre in Folge Doppelte Buchführung ab dem übernächsten Jahr
  Über 1 000 000 € in einem Jahr Doppelte Buchführung ab dem nächsten Jahr
GmbH, AG, GmbH & Co KG keine Doppelte Buchführung

 

So geht es weiter mit unserem Buchhaltungskurs für Gastronomen…

Nun konnten Sie bereits erste Einblicke in die Welt der Buchführung werfen. Wahrscheinlich hat dieser Beitrag einige Fragen aufgeworfen, die wir natürlich nicht unbeantwortet lassen wollen. Im nächsten Artikel, den Sie durch Angabe Ihrer E-Mail Adresse direkt in Ihr Postfach bekommen, wird die doppelte Buchhaltung ausführlich behandelt. Außerdem können Sie sich auf folgende Themen freuen:

  • Das Konto
  • Der Beleg als Grundlage der Buchung
  • Inventar und Inventur
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Umsatzsteuer

 

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Theres Preißler
Theres Preißler
Theres Preißler
Theres hat Anthropologie studiert und ist seit ihrer Kindheit leidenschaftliche Texterin. Während sie als Mädchen Pferdegeschichten schrieb, nutzt sie ihre Kreativität und Know-How heute, um der everbill Community wertvollen Content zu bieten. Egal ob es um Tipps & Tricks bezüglich Finanzen, Gründung oder Recht geht, sie gibt ihr für Unternehmer interessantes Wissen in Form von informativen Beiträgen weiter.

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