Vorweg genommen: Solange der Austritt formell nicht in die Wege geleitet wird, passiert gar nichts. Auch der tatsächliche Austritt wird nicht über Nacht eintreten, sondern eine stufenweise Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird in der Brexit-Causa vollzogen. Wie die Beziehungen künftig aussehen könnten, ist bis dato rein spekulativ. Schließlich haben weder die Brexit-Vertreter noch die EU Pläne vorgelegt.
Betroffen sein werden jedenfalls Österreicher und Österreicherinnen, die in Großbritannien arbeiten, Firmen, die dort eine Firmenniederlassung haben und Unternehmen, die ihre Produkte bzw. Dienstleistung in den Inselstaat exportieren. Aber einige tendenzielle Folgen für wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen zeichnen sich laut dem Anwalt Thomas Obersteiner im aktuellen derStandard.at-Beitrag bereits jetzt ab – in Betracht käme für Großbritannien:
- eine Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
- bilaterale Verträge mit der Schweiz
- eine Zollunion mit der Türkei
- eine Freihandelszone
- ansonsten kann sich England auf das WTO-Recht berufen
Prüfen Sie die Verträge
Kontrollieren Sie schon jetzt längerfristige Verträge mit Ihren britischen Kunden und Partnern. Obersteiner empfiehlt besonders den Punkt der Vertragsauflösung unter die Lupe zu nehmen, es könnten nämlich die Punkte “EU-Austritt” als Kündigungsgrund bzw. ebenso auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage vertraglich bereits geregelt sein. Besonders Augenmerk gilt Verträgen, die speziell auf den Begriff “EU” gesetzt wurden.
Wie sind die Änderungen des regulatorischen Umfelds geregelt? Wer wird die Kosten für etwaige Lieferverträge oder Einfuhrzölle tragen? Gibt es Klauseln in Kreditverträgen, die es erlauben, die Kreditkosten aufgrund regulatorischer Veränderungen auf den Kreditgeber zu übertragen? Durchforsten Sie Ihre Unterlagen und kontaktieren Sie bei Bedarf Ihren Anwalt.
Zölle, Visa und Ende des EU Pass
Große Hemmnisse entstünden bei der Wiedereinführung von Handelszöllen und Passporting-Rechten. Londoner Banken werden sich deshalb nach Dependancen in der EU umsehen. Die Arbeitsmigration – nach und aus – Großbritannien wird ebenso erschwert – das Hauptargument der Leave-Fraktion, um die EU zu verlassen, wird vermutlich zu Beginn in Angriff genommen.
Auch in Punkto Markenrecht gelten nach dem Brexit die Regelungen Großbritanniens. Das Wettbewerbs- und Kartellsrecht wird wohl oder übel neu aufgerollt werden – nach den legereren Regeln der WTO.
Positive Folgen für Österreich
Der Ökonom Dr. Christian Helmenstein prognostiziert aber im Kurier-Beitrag eine positive Entwicklung für die Ostregion Österreichs: Da die Investitionen in Großbritannien einbrechen werden, könnten sich diese durch Autokonzerne wie BMW oder Daimler in Richtung den Osten Österreichs verlagern, da es dort einen beträchtlichen Anstieg an britischer Investoren gab.
Kommentare